Erst am vergangenen Wochenende wurden dem Land Kärnten zwei gerissen Rehe in Nötsch und in der Schütt am Fuße des Dobratsch gemeldet, sie werden auf mögliche DNA-Spuren eines Wolfs untersucht. Auch werden immer wieder angebliche Wolfsichtungen gemeldet. Das alleine reicht aber noch nicht aus, um das streng geschützte Tier bejagen zu dürfen.
Strenge Vorgaben für Bejagung
Die Verordnung besagt, erst wenn sich ein Wolf weniger als 200 Meter an bewohnte Gebäude, Stallungen oder Viehweiden heranwagt und sich nicht verscheuchen lässt oder die eingezäunten Nutztiere dort tötet oder verletzt, darf er ins Visier genommen werden. Auf Almen muss er zudem nachweislich mindestens 20 Nutztiere innerhalb eines Monats getötet oder verletzt haben. Dann hat der zuständige Jäger oder die Jägerin vor Ort nur vier Wochen Zeit, um den Wolf zu erlegen. Die Bejagung darf außerdem nur innerhalb eines Radius von zehn Kilometern rund um die festgestellten Risse erfolgen.
Einst ein Held, heute ein Mörder
Landesjägermeister Walter Brunner sagte zur aktuellen Verordnung: "Es ist gut, dass der Wolf überhaupt frei gegeben worden ist. Die Bedingungen, wann man ihn erlegen kann, sind aber so schwierig, dass es für den Jäger praktisch schwer möglich ist. Dass sich viele Jägerinnen und Jäger dieser Aufgabe stellen werden, bezweifelt Brunner. Er sagte, man werde mit Sicherheit kein Lob ernten, wie es noch vor 50 Jahren war. Damals war man ein Held, heute ein Mörder, was beides übertrieben sei, so Brunner.
Die Wolfsverordnung gilt vorerst zwei Jahre und tritt nach Ablauf wieder außer Kraft.