Chronik

Anklage für Nazirapper „Mr. Bond“ in Wien

Weil er mehrfach gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben soll, muss der rechtsradikale Kärntner Rapper „Mr. Bond“ in Wien vor Gericht. Er war vor einem Jahr in Paternion in Oberkärnten festgenommen worden.

Der 36-jährige Rapper verbreitete seine Neonazi-Songs jahrelang unerkannt vom „Kinderzimmer“ in Paternion aus. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen ihn wegen Herstellung und Verbreitung von NS-Gedankengutes und Verhetzung.

Hausdurchsuchung entlarvte Nazi-Rapper

Am 20. Jänner führten das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung" (LVT) mit dem Landeskriminalamt und der Polizei eine Hausdurchsuchung durch. Diese wurde von der Staatsanwaltschaft Wien veranlasst. Entdeckt wurden Datenträger, Waffen, eine Reichskriegsfahne, NS-Devotionalien, Liedtexte und ein kleines Mischpult.

„Mr. Bond“ wurde festgenommen und in die Justizanstalt Klagenfurt überstellt. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nach dem Verbotsgesetz (Herstellung und Verbreitung von NS-Gedankengut) und Verhetzung. Sie wirft dem Mann vor, unter seinem Pseudonym zumindest seit 2016 Lieder im Internet und auf CDs veröffentlicht haben. Für seine Songs verwendete der Kärntner Musiktitel anderer Interpreten. Deshalb drohen ihm laut Innenministerium auch Konsequenzen wegen Urheberrechtsverletzungen.

Musik als Teil der „Erlebniswelt Rechtsextremismus“

In der rechtsextremen Szene sind die Lieder „Mr. Bonds“, die den Nationalsozialismus verherrlichen, international äußerst beliebt. Musik und Konzerte spielen heute eine zentrale Rolle in der Neonazi-Szene, auch bei der Rekrutierung Jugendlicher. Musik, Kampfsport und Neonazi-Ideologie werden bei großen Veranstaltungen zur „Erlebniswelt Rechtsextremismus“ kombiniert, in der sich die sonst ziemlich heterogenen Szene sammelt. Das allerdings auf internationaler Ebene, in Österreich sind solche Großkonzerte verboten. Wann der Prozess gegen „Mr. Bond“ stattfinden wird, ist nicht bekannt.