Der Unfall tue ihm unendlich leid, wenn er könnte, würde er alles rückgängig machen, sagt der Angeklagte am Mittwoch vor Richterin Britta Kollmann-Moritz. Er war am 18. Juni knapp vor 5.00 Uhr auf der Autobahnabfahrt von Bad St. Leonhard wegen Sekundenschlafs auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal gegen ein entgegen kommendes Auto einer Familie aus der Steiermark geprallt.
Urteil nicht rechtskräftig
In dem entgegen kommenden Fahrzeug saßen die 16 Jahre alte Lenkerin, ihre 32 Jahre alte Schwester und deren fünf Jahre alte Tochter. Das Kind wurde vom Rettungshubschrauber mit schweren Verletzungen in das Landeskrankenhaus Graz gebracht, wo es wenig später starb. Die drei anderen Unfallbeteiligten wurden nicht lebensgefährlich verletzt.
Die Richterin verhängte 360 Tagessätze zu je 15 Euro, also insgesamt 5.400 Euro. Den beiden Frauen wurde ein Teilschmerzensgeld von jeweils 3.000 Euro zugesprochen. Der Lavanttaler nahm das Urteil sofort an. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.