Sessellift auf der Turrach
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Wirtschaft

Unklarheiten bei Lockerungen für Skibetrieb

Ab Samstag will die Bundesregierung die CoV-Maßnahmen schrittweise zurückfahren. So fällt mit 12. Februar die 2-G-Regel im Handel, mit 19. Februar auch für Gastronomie und Tourismus. Was das für den Skibetrieb bedeutet, ist noch völlig unklar, wie ORF-Recherchen ergaben.

Abendessen im Restaurant und Hotelübernachtungen sind bald auch wieder für Ungeimpfte möglich, die ein negatives Testzertifikat vorweisen können. Beim Skifahren ist noch nicht ganz klar, wie man weiter vorgehen solle.

Der Sprecher der Kärntner Seilbahnen, Manuel Kapeller-Hopfgartner, sagte, es gelte weiterhin die 2-G-Regel: „Wir gehen davon aus, dass wir in einem der Öffnungsschritte für den Handel und dann im Tourismus auch diese Erleichterung erhalten werden. Ich hoffe, dass wir im Laufe der kommenden Woche Klarheit haben werden. Es ist für uns sehr wichtig, so früh wie möglich mit der Botschaft unsere Gäste informieren zu können.“ Man müsse bedenken, die Lifte und Bergbahnen seien das einzige öffentliche Verkehrsmittel in Österreich mit einer 2-G-Pflicht, so Kapeller-Hopfgartner.

Skifahren ab Dienstag nur mit Booster

Skifahrer, deren Impfzertifikat am Dienstag ausläuft und die eine Saisonkarte haben, müssen sich vorerst neu registrieren lassen. Denn anders als ursprünglich angedacht, wurden die Impfzertifikate, die jetzt auslaufen, nicht von der Bundesregierung verlängert. Das bedeutet für alle, die sich die dritte Impfung geholt haben, dass sie weiter den Skipass benützen dürfen, wenn sie sich neu registriert haben. Alle anderen können trotz Skipass vorerst nicht mehr Ski fahren gehen.