Gericht

Bedingte Haft für Mitglied von Staatenbund

Ein Mitglied des „Staatenbundes Österreich“ ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu 16 Monaten bedingter Haft und 9.600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte Richter und Beamte in Schreiben bedroht, Vorträge gehalten und administrative Arbeiten für die staatsfeindliche Verbindung erledigt.

Eingetaucht, interessiert, involviert, verhaftet, geläutert. So ließe sich wohl die Staatenbund-Laufbahn des Angeklagten in kurzen Worten beschreiben. Tatsächlich ist sein Werdegang in der staatsfeindlichen Verbindung ungewöhnlich: Keine Vorstrafen, keine Schulden, pensioniert nach einer passablen Handelskarriere, Tätigkeit in einem Verein. Und dann der Beitritt zum „Staatenbund Österreich“.

Der Angeklagte richtete mehrere Drohschreiben an Richter und Beamte, hielt sogar Vorträge bei Staatenbund-Stammtischen, unterschrieb „Befreiungsbestätigungen“ für neue Mitglieder und war bei einer Sitzung des „Weisenrates“, quasi der geplanten „Regierung“, die die eigentliche ersetzen sollte, dabei.

„Zufällig in Szene geschlittert“

Wie es dazu hatte kommen können beschäftigte am Freitag sowohl Staatsanwältin Gabriele Lutschounig als auch den Geschworenensenat unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer. Mehr oder weniger zufällig sei er in die Szene geschlittert, hörte sich mit der Zeit verschiedene Vorträge an, erzählte der 64-Jährige. Hilfe zur Selbsthilfe sei für ihn immer ein Thema gewesen.

Und dann folgte ein Rechtsstreit mit einem Mobilfunkbetreiber, der ungerechtfertigte Forderungen gegen ihn erhoben habe, wie der Angeklagte angab: Das erste ihm zur Last gelegte Schreiben folgte, in dem er eine sofortige Einstellung des Verfahrens forderte und mit einer hohen Geldforderung drohte.

Richtern Legitimation abgesprochen

„Und mit normalen Mitteln des Rechtsstaates? Glauben Sie nicht, dass so ein Verfahren durchgeht, ohne dass man solche Schreiben verschickt?“, versuchte es Richter Wassertheurer mit Verweis auf den juristischen Alltag in Österreich. „Ich war damals schon in dem anderen System geistig verhaftet, ich habe mir gedacht, so wird das am besten gehen“, erklärte der Angeklagte. Dieser Meinung war er auch bei weiteren Verfahren wegen kleinerer Verwaltungsstrafen, weshalb die nächsten Briefe folgten: In allen wurde Richtern oder Beamten die Legitimation abgesprochen, ihnen wurde mit der Eintragung in ein internationales Schuldenregister gedroht.

„Skurril, aber Drohschreiben“

„Es waren komplizierte, abstruse, skurrile Schreiben. Aber es waren klare Drohschreiben“, erklärte die Staatsanwältin, die Anklage wegen mehrerer Delikte erhob: Wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch, versuchter Erpressung, versuchter Nötigung und staatsfeindlicher Verbindung. Der 64-Jährige räumte vor Gericht alle Vorwürfe ein. Auch, dass er ein Fantasiekennzeichen auf seinem Auto angebracht hatte: „Es wurde versprochen, dass keine Versicherung für das Auto gebraucht wird. Ich habe das geglaubt, dass es ein Treuhandkonto für solche Fälle gibt.“

Schließlich folgte die Festnahme des Mannes. „Während der Untersuchungshaft habe ich erkannt, was das für ein Schwachsinn ist“, beteuerte er vor Gericht. Allerdings kam ihm dieser Gedanke erst nach der ersten Haftverhandlung: „Da habe ich noch gedacht, dass ich mich über das Völkerrecht verteidigen kann, obwohl ich mich nicht auskenne.“

Geschworene stimmten für schuldig

Die Geschworenen sahen die Schuld des Mannes in allen angeklagten Punkten als erwiesen an. Zu den 16 Monaten bedingter Haft kam die Geldstrafe in Höhe von 480 Tagessätzen zu je 20 Euro hinzu. Richter Wassertheurer betonte, nur sein reumütiges Geständnis habe den Mann vor einer unbedingten Haftstrafe bewahrt: „Da wir Ihnen auch die innerliche Umkehr glauben, dass es zu so etwas nicht kommen wird, ist es spezialpräventiv nicht notwendig, eine unbedingte Freiheitsstrafe zu verhängen.“ Der 64-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwältin Lutschounig gab keine Erklärung ab.