Wespenbussard
Munin Scera
Munin Scera
Chronik

Greifvogel mit Fangeisen getötet

Ein Fall von Tierquälerei ist in St. Urban aufgedeckt worden. Ein Spaziergänger entdeckte auf einer Wiese ein illegales, nicht gekennzeichnetes Fangeisen, in dem ein Greifvogel verendet war. Der Spaziergänger erstattete Anzeige. Die Verwendung solcher Fangeisen ist streng geregelt, nur etwa 50 Bewilligungen wurden erteilt.

Prinzipiell sind Abzugeisen, wenn sie bewilligt, mit einer Kennzeichnung versehen und fachmännisch verwendet werden, für Füchse oder Marder gedacht. Diese Tiere sollen durch die zuschnappende Falle sofort tot sein und nicht leiden. Für den Bussard, der sich in Feldkirchen den Fleischköder schnappen wollte, ist die Abzugfalle nicht gedacht. Das Tier wurde schwer verletzt und verendete kläglich, die Polizei ermittelt nun wegen Tierquälerei.

Nur 50 Jäger dürfen Fallen verwenden

Damit so etwas nicht passiert, gibt es für die sachgerechte Anwendung solcher Abzugeisen strenge Regeln, sagte Landesjägermeister Walter Brunner. Es muss sichergestellt sein, dass keine Hunde, Vögel oder gar Menschen in Gefahr geraten können. Das ist kompliziert und deswegen gibt es auch nur rund 50 Jäger in Kärnten, die solche Fallen verwenden dürfen: „Die werden überprüft auf ihre Zuverlässigkeit, die müssen zuerst einen Kurs machen, dann müssen sie eine Falle verwenden, die gestanzt ist also da ist eine Nummer drin und die ist zuordenbar. Und sie müssen jedes Jahr melden, ob sie etwas gefangen haben und was sie gefangen haben.“

Bei Missbrauch Ausschluss aus Jägerschaft

Das illegale Jagen mit Fallen von Füchsen oder Auerhähnen war früher häufiger, heute ist es nur noch ganz selten, so Brunner. Ein solcher Missbrauch hätte für einen Jäger schwere Folgen: „Wenn jemand erwischt wird, der verbotenerweise eine Falle aufgestellt hat, der landet vor unserem Disziplinarrat und wird bestraft. Vielleicht bekommt er auch eine gerichtliche Strafe wegen Tierquälerei. Aber er wird auf alle Fälle vom Disziplinarrat der Kärntner Jägerschaft ausgeschlossen.“