Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Markus Kitz, bestätigte die Zuziehung eines Gutachters. Angehörige hatten gegenüber der Polizei angegeben, dass der Armenier unter der schweren psychischen Störung leidet. Auch von einem Hirntumor ist die Rede, bestätigt ist das allerdings noch nicht.
Video von Messerattacke auf Social Media
Die Messerattacke auf eine 62 Jahre alte Frau in Klagenfurt schlägt weiter hohe Wellen, vor allem seit ein Video aus der Überwachungskamera aus einem Geschäft in sozialen Netzwerken die Runde macht. Das knapp eine Minute lange Video ist ein essentielles Beweismittel für die Polizei. Der Täter, ein 28 Jahre alte Mann aus Armenien ist weiterhin in der Justizanstalt Klagenfurt, über die Untersuchungshaft wird am Dienstag entschieden.
Der 28-Jährige steht im dringenden Tatverdacht Samstagmittag eine 62 Jahre alte unbeteiligte Frau in der Klagenfurter Innenstadt auf offener Straße niedergestochen zu haben.

Zeuge riss Täter von der Frau weg
Erst nach 30 bis 50 Messerstichen konnte ihn ein Augenzeuge von der Frau losreißen. Sie wurde im Klinikum Klagenfurt notoperiert und ist stabil, am Montag wurde sie von der Intensiv- auf die Normalstation verlegt. Das bestätigte KABEG-Sprecherin Kerstin Wrussnig gegenüber dem ORF.
Der Tatverdächtige hatte sich wenige Stunden nach der Messerattacke selbst der Polizei gestellt. In seiner Wohnung in der Nähe vom Tatort stellten die Beamten die Tatwaffe – ein Messer mit zwölf Zentimeter langer Klinge – sicher – mehr dazu in Täter in psychischem Ausnahmezustand.

Entscheidung über U-Haft am Dienstag
Der 28-Jährige lebt seit einigen Jahren als Asylberechtiger in Österreich und war bisher nicht amtsbekannt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen versuchten Mordes. Ob über den Mann Untersuchungshaft verhängt wird, wird ein Richter am Dienstag entscheiden, sagt der Sprecher des Landesgerichts, Christian Liebhauser-Karl.

Video in sozialen Medien sorgt für Diskussionen
In sozialen Netzwerken kursiert seit dem Wochenende ein Video aus der Überwachungskamera aus einem Geschäft in unmittelbarer Nähe zum Tatort. Auf Nachfrage des ORF heißt es, dass die Aufnahmen nur die Polizei gesehen hätte. Für sie gilt das knapp eine Minute lange Video als essentielles Beweismittel, sagt Lisa Sandrieser von der Landespolizeidirektion: „Aufgrund der Veröffentlichung des Videos gibt es eine Anzeige, die der Polizei vorliegt. Wir haben einen Bericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Ihr obliegt es jetzt festzustellen, ob es ein strafrechtlich relevanter Tatbestand ist und wie das weitere Vorgehen sein wird.“

Bilder als emotionale Verstärker
Auch im Gewaltschutzzentrum in Klagenfurt ist das Video ein Thema, da es auch für die Betrachter nicht ohne Folgen bleiben könnte, sagt Andrea Kollermann: „Es kann auch bei Menschen, die das beobachten, posttraumatische Belastungsreaktionen bis hin zu posttraumatischen Belastungsstörungen auslösen. Bilder erreichen ganz andere Regionen unseres Gehirns und sind emotionale Verstärker.“

Programm „Dialog statt Hass“ bei Verurteilung
Aus Emotion geschriebene Kommentare, die aber einmal gesendet nicht mehr rückgängig gemacht werden können und den Strafbestand der Verhetzung erfüllen, werden vor Gericht verhandelt. Diejenigen, die verurteilt werden, müssen dann je nach Auflagen mit dem Verein Neustart ein Programm absolvieren. Laut Christina Welisch dauere das Programm „Dialog statt Hass“ sechs Monate und werde von geschulten Bewährungshelfern geleitet. Themen wie Diskurs- und Medienkompetenz werden dabei bearbeitet. Auch das Rückfallsrisiko der Teilnehmer werde beurteilt. Es gehe zudem darum, die Verantwortung dafür zu übernehmen, was man in sozialen Medien postet, so die Expertin.