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Land will Jagd auf Wolf erleichtern

Am Dienstag wird die Kärntner Landesregierung eine Verordnung beschließen, die die Jagd auf den eigentlich streng geschützten Wolf erleichtern soll. Es soll nicht nur „Schadwölfe“ auf Almen treffen, sondern auch „Risikowölfe“, die Siedlungen zu nahe kommen. Tierschutzorganisationen übten im Vorfeld Kritik.

Der zuständige Landesrat Martin Gruber (ÖVP) stellte die Verordnung am Montag vor: Kärnten sei das erste Bundesland, das nicht nur die Jagd auf Schadwölfe ermöglicht, die auf Almen Tiere reißen – auch sogenannte Risikowölfe, die sich wiederholt in Siedlungen vorwagen, sollen abgeschossen werden dürfen.

Land will Jagd auf Wolf erleichtern

Am Dienstag wird die Kärntner Landesregierung eine Verordnung beschließen, die die Jagd auf den eigentlich streng geschützten Wolf erleichtern soll. Es soll nicht nur „Schadwölfe“ auf Almen treffen, sondern auch „Risikowölfe“, die Siedlungen zu nahe kommen. Tierschutzorganisationen übten im Vorfeld Kritik.

Mehr als 100 Wolfsrisse im letzten Jahr

Im vergangenen Jahr habe die Zahl der von Wölfen gerissenen Nutztiere stark zugenommen, mehr als 100 Wolfsrisse wurden verzeichnet, sagte Gruber bei einer Pressekonferenz am Montag. Es habe auch zahlreiche Wolfssichtungen, sowie Verunsicherung und Ärger unter Almbauern und der Bevölkerung gegeben: „Die Schäden und das Tierleid, die durch Wölfe in Kärnten angerichtet wurden, haben ein neues Ausmaß erreicht.“

Die nun präsentierten Regelungen sehen vor, dass ein Wolf, der in einem Monat nachweislich 20 (oder in drei Monaten 35) Nutztiere auf einer Alm tötet oder verletzt, geschossen werden darf, wenn er sich in einem Radius von zehn Kilometern um den Rissort aufhält. Damit soll sichergestellt werden, dass auch der tatsächliche Schadwolf erlegt werde, heißt es vom Land.

Man begebe sich mit der Verordnung auf „rechtlich sehr heikles Terrain“, räumte Gruber ein. Im Begutachtungsverfahren seien 51 Stellungnahmen eingelangt, darunter auch zwei kritische von Naturschutzorganisationen. Diese wurden betrachtet: „Die Verordnung ist auf Grundlage des Ergebnisses zustande gekommen, sie wurde mit der Fachabteilung und dem Verfassungsdienst erstellt. Es ist eine Verordnung, die auch halten wird“, sagte Gruber.

Arbeitsgruppe: Zäune nicht durchführbar

Rund 2.000 bewirtschaftete Almen gibt es in Kärnten. Für die rechtliche Frage, ob ein Wolf geschossen werden darf, ist auch entscheidend, ob auf einer Alm Herdenschutzmaßnahmen zumutbar sind. Solche Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel einen Meter hohe Zäune, die aber wegen bestimmte Hangneigungen oder schwierigem Gelände oft nicht aufgestellt werden können. Ergebnis einer Arbeitsgruppe: Auf mehr als 1.800 Almen seien solche Schutzmaßnahmen „nicht zumutbar und nicht durchführbar“. In diesen Gegenden seien keine zielführenden Maßnahmen zur Beseitigung von Schadwölfen gegeben als die Entnahme dieser Tiere, so Gruber.

Die neue Wolfsverordnung gilt vorerst für zwei Jahre, dann soll die Situation neu bewertet werden.

„Noch keine Kinder gefressen“

Ein Blick über die Grenze nach Tarvis zeigt, dass man auch mit dem Wolf leben lernen kann. Nach Italien kehrte der Wolf schon vor 26 Jahren zurück. In Tarvis gibt es bereits nachweislich drei Rudel, die in der Region leben. Wildbiologe Paolo Molinari sagte, 26 Jahre später könne er sagen, in Ligurien und Piemont, überall gebe es weiter Schafhaltung und reguläre Jagd. „Es wurden immer noch keine Kinder gefressen, die Lage hat sich beruhigt. Es braucht einfach Zeit.“

Reaktionen

Begrüßt wurde die Verordnung am Montag von der Landwirtschaftskammer: „Wölfe haben in Kärnten keinen Platz“, erklärte deren Präsident Siegfried Huber, die neue Regelung sei „ein echter Lichtblick für die heurige Weidesaison“. Die „Wolfs-Problematik“ sei in Kärnten ohne die gezielte Entnahme von Problemtieren nicht zu lösen, sagte Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer in einer Aussendung. Ihm sei aber wichtig, dass Entnahmen „immer punktuell und zielgerichtet erfolgen“, denn nicht alle Wölfe seien auch Problem-Wölfe.

Kritik – wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen – kam von WWF und FPÖ. Die Naturschutzorganisation bezeichnete die Verordnung als rechtswidrig und forderte zum wiederholten Mal, dass verstärkt Herdenschutzmaßnahmen ins Auge gefasst werden. Außerdem sei nicht sichergestellt, dass nur das zum Abschuss freigegebene Tier bejagt wird. Völlig anders lautete die Ansicht der FPÖ: Die Wolfsverordnung sei eine „Hinhaltetaktik“ und ein „Ablenkungsmanöver von den Problemen, die es in der Landwirtschaft mit dem Wolf gibt“, erklärte der Kärntner Parteichef Erwin Angerer. Er forderte auch die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes.