Kurz nach einem Schneefall oder bei Tauwetter haben die Stangen ihre Berechtigung. Manche Hausbesitzer und Hausverwaltungen glauben, dass sie mit dem Aufstellen von Warnstangen, die schräg in den Gehsteig stehen, genug getan haben, um vor gefährlichen Dachlawinen zu warnen. Eine Dauerentschudigung für das Nichtabschaufeln des Daches sind sie allerdings nicht. Was dem Hauseigentümer zumutbar ist, muss er auch tun und haftet sonst für Verletzungen an Menschen oder Schäden an parkenden Autos.
Die Warnstangen, die manchmal über den ganzen Gehsteig reichen, sind für Menschen, die schlecht sehen, eine große Gefahr: Für sie sind sie quasi unsichtbar und am unteren Ende der Latten oder Stangen herrscht eine besonders große Stolpergefahr.
Beschwerden von Sehbeeinträchtigten häufen sich
Michelle Struckl vom Kärntner Blinden- und Sehbehindertenverband kennt das Problem zu Genüge. Derzeit würden sich die Beschwerden bei ihr häufen. Die Dunkelziffer sei aber sehr groß, deswegen gebe es keine Zahlen, wie viele Menschen mit Sehbehinderung sich an den schrägen Schneestangen wehtun. Sie habe bereits mit einem Anwalt gesprochen, schließlich gebe es ja auch eine Haftungsfrage, wenn jemand so eine Latte umwirft und damit zum Beispiel ein Auto beschädigt, sagte sie gegenüber dem ORF Kärnten.
Hindernisse auch mit Blindenhund schwer zu meistern
Selbst sein Blindenhund habe Schwierigkeiten, will ja Hindernissen ausweichen, muss aber oft mit seinem Besitzer unter den Schneestangen durch, sagt Heinz Pfeiffer. Er ist mit dem Tier als Führer mit sieben bis acht km/h zu Fuß unterwegs. Von Barrierefreiheit könne da keine Rede sein. Mit Sehbeeinträchtigung sei man sogar doppelt gefährdet: Einmal durch die Dachlawinen, dann auch noch durch die Stangen, die davor warnen sollen.
Schneestangen in Leitsystem für Blinde positioniert
Ein besonders skurriles Beispiel für eine unbedachte Warnung vor Dachlawinen gibt es beim Klagenfurter Rathaus: Unmittelbar vor dem Haupteingang, entlang der Häuserfront, wurden lange, schwere Holzlatten angelehnt. Deren Unterseite steht genau auf den Rillen des Leitsystems für Blinde. Ein Sturz ist dort vorprogrammiert.
Warnfahnen als Alternative zulässig
Der steirische Sehbehinderten-Verband bietet eine Alternative: Unter dem Titel „kein Brett vor dem Kopf“ werden Warnfahnen verkauft. Laut Homepage vom Versicherungsverband werden sie als Ersatz die Stangen anerkannt.
Ein großer, greller Wimpel hängt in solchen Fällen von einer Halterung, die an die Hausmauer montiert ist. Im schlimmsten Fall streift das Stück Stoff über den Kopf eines Passanten.