Chronik

Tote Arbeiter: Ermittlungen eingestellt

Mehr als zwei Jahre, nachdem zwei Arbeiter bei einem Forstunfall in Großkirchheim ums Leben gekommen sind, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Das bestätigte Markus Kitz von der Staatsanwaltschaft am Dienstag der APA. Der Unfall wird somit keine rechtlichen Folgen haben.

Der Unfall hatte sich im September 2019 ereignet. Die Arbeiter, ein 21-jähriger und ein 29-jähriger Rumäne, waren dabei, nach folgenschweren Stürmen Schadholz aufzuarbeiten. Nach ihrer Schicht wollten sie mit einer Seilkrananlage nach oben zu einer Forststraße fahren. Dabei riss jedoch das Zugseil, der Laufwagen raste ungebremst in die Tiefe.

Gegen eine Person wurde ermittelt

Die Staatsanwaltschaft ermittelte und erhob ein Jahr später, am 17. November 2020, Strafantrag gegen eine Person wegen fahrlässiger Tötung. „Das Landesgericht Klagenfurt hat den Strafantrag zurückgewiesen und das Verfahren eingestellt. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht Graz erhoben“, sagte Kitz. Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben: Weitere Ermittlungen seien notwendig, um zu klären, ob der Beschuldigte bemerkt hatte, dass die beiden Verunglückten die Anlage in Betrieb nahmen und ob er Handlungen hätte setzen können, „die den Unfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätten“.

Sachverständiger: Beschuldigter konnte Unfall nicht verhindern

Zu diesen Fragen wurde ein technischer Sachverständiger beauftragt. Dieser kam zum Schluss, dass der Beschuldigte die Inbetriebnahme zwar bemerken hätte müssen, „jedoch keine Möglichkeit hatte, den Arbeitsunfall und damit den Todeseintritt zu verhindern“, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Aus diesem Grund wurde mit Verfügung vom 10. November 2021 das Ermittlungsverfahren eingestellt