Chronik

3-G-Bändchen verkauft: Schuldspruch

Wegen Geschenkannahme und Bestechung ist am Landesgericht Klagenfurt eine Security-Mitarbeiterin schuldig gesprochen worden. Die 36-Jährige hatte im Sommer Bändchen für den Eintritt in die Nachtgastronomie vergeben und für zehn Euro auf den 3-G-Nachweis verzichtet. Die Frau ist bereits einschlägig vorbestraft.

Die 36-Jährige war vor Richter Christian Liebhauser-Karl voll geständig. Er wollte wissen, ob man denn kurz nach einer Verurteilung denn gar keine Hemmschwelle habe, gleich wieder straffällig zu werden. Tatsächlich hatte die damalige Security-Mitarbeiterin, die mittlerweile entlassen wurde, die Straftat mit den Bändchen für die Nachtgastronomie nur zehn Tage, nachdem sie bereits einmal wegen Betrugs schuldig gesprochen worden war, begangen.

Handyvideo überführte die Frau

Warum sie die Bändchen verkauft hatte könne sie nicht genau sagen. Sie habe das Coronavirus damals einfach nicht so ernst genommen, sagte sie aus. Überführt wurde die Frau mit einem Handyvideo. Wie viele Bändchen sie damals um zehn Euro verkauft hatte, ist nicht ganz klar. Es seien aber mindestens zehn gewesen, gab sie im Prozess an.

Die Burschen hätten ihr leid getan, weil die eben ins Lokal wollten und keinen entsprechenden Nachweis gehabt hätten. Das sei das eine, sagte Richter Liebhauser-Karl, aber sie habe nicht einfach Einlass in das Lokal gewährt, sondern eben Geld dafür genommen.

Fünf Monate bedingte Haft und Geldstrafe

Die Strafe lautet fünf Monate bedingte Haft mit einer Probezeit von drei Jahren. Außerdem muss die Verurteilte eine Geldstrafe von 1.280 Euro zahlen sowie 500 Euro Schadenersatz an die Securityfirma. Die 36-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. Somit ist das Urteil rechtskräftig.