Gericht

Fake News verbreitet: Diversion

Weil sie eine Falschmeldung über einen Polizisten auf Facebook geteilt hatte, hat sich eine 56 Jahre alte Frau am Montag vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der Frau wurde üble Nachrede vorgeworfen. Sie bekam eine Diversion. Wenn sie 500 Euro bezahlt, ist die Sache für sie ohne Vorstrafe erledigt.

Die Frau teilte einen Beitrag, in dem einem 32-jährigen Polizisten Vorwürfe nach einem Einsatz bei einer Coronavirus-Demo in Innsbruck gemacht wurden. Die 56-Jährige ist nicht die einzige, die wegen des Facebook-Postings Schwierigkeiten bekommt. Der Polizist aus Kärnten wehrt sich nämlich gegen die Falschbehauptungen, die im Netz die Runde machten, und geht gerichtlich gegen Hunderte Personen vor, die den Beitrag geteilt hatten. Darin wurde er beschuldigt, an der Festnahme eines 82-Jährigen beteiligt gewesen zu sein, der „zu Boden gerissen, verhaftet und stundenlang verhört“ worden sei. Der 32-Jährige war in diese Amtshandlung aber gar nicht direkt involviert.

Üble Nachrede und Beleidigung

„Es war halb sechs in der Früh, ich war zornig und habe das nur geteilt. Hätte ich gewusst, dass das ein Fake-Artikel ist, hätte ich das niemals gemacht“, rechtfertigte sich die Frau vor Richterin Michaela Sanin. So leicht wollte diese der Angeklagten die Sache aber nicht machen: „Ein Facebookfreund von Ihnen hat den Beitrag kommentiert und gefragt, was die Mutter des Polizisten denn angestellt hätte, um so etwas zu verdienen. Das haben Sie kommentiert mit: Sie hat kein Kondom benutzt“, konfrontierte sie die Frau.

Das war Grund für Staatsanwältin Sandra Agnoli, den Strafantrag auszudehnen, womit der Kärntnerin neben der üblen Nachrede auch noch Beleidigung vorgeworfen wurde.

Beschuldigte: „Es tut mir leid“

Diese wiederholte ihre Angaben: „Es tut mir sehr leid. Aber ich war der Meinung, dass es so gewesen ist, dass der Polizist das gemacht hat.“ „Und dann übernimmt man das einfach ungeprüft und teilt das weiter?“, hakte Sanin nach. „Das ist ein Unterschied zu früher. Wenn Sie etwas auf Facebook verbreiten, ist das etwas anderes, wie wenn Sie einer Freundin etwas erzählen“, gab auch Staatsanwältin Agnoli Nachhilfe in Sachen Medienkompetenz.

Kavaliersdelikt sei die Tat nämlich keines. Neben wüsten Beschimpfungen hat es seit dem Facebookposting auch Morddrohungen gegen den Polizisten gegeben.

Weitere Verfahren folgen

Die 56-Jährige akzeptierte die Diversion. Wenn sie die 500 Euro bezahlt, wird das Verfahren eingestellt. Sie ist aber bei weitem nicht die Letzte, die in dieser Sache vor Gericht muss. Bereits am Donnerstag steht am Landesgericht Klagenfurt der nächste Prozess wegen dieser Falschbehauptung auf dem Programm.