Gericht

Prozess um verkaufte 3-G-Bändchen

Eine ehemalige Mitarbeiterin einer Security-Firma steht am Montag wegen Geschenkannahme und Bestechung in Klagenfurt vor Gericht. Sie hatte letztes Jahr in Klagenfurt Armbänder, die zu Besuchen der Nachtgastronomie berechtigen, gegen Bezahlung abgegeben. 3G-Nachweise verlangte sie nicht, dafür zehn Euro pro Band.

Juristisch ist das eine pflichtwidrige Vornahme einer Rechtshandlung, damit verstieß sie – sollte sich der Verdacht vor Gericht bestätigen – gegen Paragraf 309 des Strafgesetzbuches, die Strafdrohung beträgt bis zu zwei Jahre Haft.

„Kunden“ filmten mit

Das Geschäft war aufgeflogen, weil einige ihrer „Kunden“ den Vorgang filmten und das Video online stellten. Die Security-Firma feuerte die Mitarbeiterin umgehend. Ob einer der Käufer der Zutrittsbänder mit Covid-19 infiziert war, war nicht bekannt – mehr dazu in Polizei ermittelt wegen CoV-Band-Betrugs. Die Stadt hatte die Bändchen als Erleichterung eingeführt, damit nicht jedes Lokal den 3-G-Nachweis separat kontrollieren musste.