Gesundheit

Infektiöse Person in Railjet

Am Mittwoch hat das Land Kärnten darüber informiert, dass eine hochinfektiöse Personen am 9. Jänner im Railjet unterwegs war. Andere Passagiere sollen ihren Gesundheitszustand beobachten. Außerdem wies das Land darauf hin, dass ein Freitesten aus einer Quarantäne nur nach Genehmigung der Behörde möglich ist.

Personen, die mit dem Railjet zwischen Villach und Salzburg am 9. Jänner (Nr. 797) oder am 10. Jänner (Nr. 111) unterwegs waren, sollten ihren Gesundheitszustand beobachten, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung des Landes. Eine hochansteckende, mit dem Coronavirus infizierte Person, sei am 9. oder 10. Jänner mit dem Railjet von Villach nach Salzburg gereist. Beim Auftreten von Symptomen sollte umgehend 1450 kontaktiert werden und keinesfalls unaufgefordert eine CoV-Teststraße aufgesucht werden.

Freitesten nur mit Genehmigung

Das Land Kärnten wies am Mittwoch außerdem darauf hin, dass es durch die Anpassung der Quarantäne-Regelungen durch den Bund seit 8. Jänner möglich ist, dass sich symptomfreie Personen ab dem fünften Tag mittels PCR-Test aus der Quarantäne freitesten können. Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes, sagte, dass die Freitestungen aber behördlich angeordnete Testungen seien.

Auf keinen Fall dürfe man von selbst und ohne Termin in eine Teststraße gehen, so Kurath. Auch zuhause durchgeführte PCR-Selbsttests seien nicht für ein Freitesten gültig. Betroffene bekommen auf Anordnung der Behörde einen Termin für die Freitestung. Daran solle man sich halten. Ob eine Freitestung möglich sei, hänge von den aktuell verfügbaren Kapazitäten ab: „Grundsätzlich werden Verdachtsfalltestungen priorisiert." Dafür bitte man um Verständnis, so Kurath.

569 Neuinfektionen

Das Land meldete am Mittwoch 569 Neuinfektionen binnen 24 Stunden, aktuell sind 3.268 Personen offiziell infiziert. In Spitälern werden gleich bleibend 87 Menschen versorgt, davon 64 stationär und 23 auf Intensiv.

Verordnung wurde verlängert

Die Zusatzmaßnahmenverordnung wurde bis zum Ablauf des 2. Februar verlängert. Demnach dürfen sich in Kärnten im Gastgewerbe, in gastronomischen Einrichtungen von Beherbergungsbetrieben, aber auch beim Verabreichen von Speisen und beim Ausschank von Getränken auf unter anderem Gelegenheitsmärkten sowie Fach- und Publikumsmessen, maximal zehn Personen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder an einem Verabreichungsplatz befinden.

Besucherinnen und Besucher von Gelegenheitsmärkten müssen auch im Freien eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt jedoch nicht während der Konsumation von Speisen und Getränken.