Chronik

Banker muss wegen Betrugs ein Jahr in Haft

Wegen schweren Betruges, Diebstahls und Untreue mit einer Schadenshöhe von fast einer Million Euro ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 57-jähriger Bankangestellter verurteilt worden. Der voll geständige Mann fasste drei Jahre Haft aus, davon eines unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Angeklagte nahm die Strafe sofort an, auch Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse erklärte Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist damit bereits rechtskräftig. Das Geld soll der Mann auf verschiedene Arten erbeutet haben, und zwar im Zeitraum von 2002 bis 2017. So habe er zum Beispiel „in unzähligen Angriffen“, wie die Staatsanwältin sagte, mit gefälschten Urkunden Barauszahlungen veranlasst. Andererseits habe er Bargeld aus Bankschließfächern genommen und Geld von einem Konto als Darlehen an eine GmbH überwiesen, ohne dass es einen Kreditvertrag gegeben hätte.

Schulden von Verein beglichen

Die nüchterne Erklärung des Angeklagten: Er habe das Geld vor allem verwendet, um einem mittlerweile liquidierten Footballverein, bei dem er Kassier war, aus der Patsche zu helfen. Bedarf habe es wegen „explodierender Kosten“ genug gegeben: Ein neuer Spieler wurde verpflichtet, Sponsoren sprangen ab, einmal musste nach einem Spiel in einem Stadion eine Schadensrechnung beglichen werden. Anfangs habe er noch das Konto überziehen können – „dann ist das nicht mehr gegangen“.

Auf die Frage von Richter Uwe Dumpelnik, der dem Schöffensenat vorsaß, was er denn davon gehabt habe, meinte der 57-Jährige, es habe nach einem Aufstieg des Vereins eine „regelrechte Euphorie“ geherrscht: „Wir wollten dann mehr, haben gedacht, dass sich der Verein in die richtige Richtung entwickeln wird. Es war eine Aufbruchsstimmung, wir hatten sogar Cheerleader.“ Richter Dumpelnik fühlte sich bei diesen Ausführungen frappant an die Vorgänge rund um den ehemaligen Fußball-Bundesligisten SV Mattersburg erinnert: „Jetzt hab ich aber ein Deja-vu.“

Selbstanzeige erstattet

„Wir haben es heute mit dem Fall zu tun, dass es ausschließlich um die Strafzumessung geht“, sagte der Verteidiger des 57-Jährigen. Immerhin habe sein Mandant die Sache selbst offengelegt, weil ihm der Druck mit der Zeit zu viel geworden sei. Er habe auch schon begonnen, den Schaden gutzumachen. Das umfassende Geständnis kam dem unbescholtenen Mann auch mildernd zugute, erklärte Dumpelnik in seiner Urteilsbegründung.

Allerdings stand dem erschwerend der lange Tatzeitraum und das Vertrauen, das er als Bankangestellter genoss, gegenüber. Letztlich hatte der Mann nicht nur die Bank als Institut, sondern auch seine Kollegen getäuscht, indem er mit gefälschten Urkunden gearbeitet hatte. Trotzdem fand man mit der teilbedingten Haft das Auslangen – wenn sie bewilligt wird, kann der 57-Jährige den unbedingten Anteil mit einer Fußfessel verbüßen.