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Höchststrafe für sexuellen Missbrauch

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Dienstag ein 45-jähriger Klagenfurter zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Für Missbrauch und Vergewaltigung von acht Kindern fasste er die Höchststrafe aus. Zusätzlich wird er, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schöffensenat vorsaß, sagte in seiner Urteilsbegründung: „Uns als Berufsrichter ist nicht bekannt, dass es so etwas in so einer Dimension schon einmal in Kärnten gegeben hat.“ Der Angeklagte habe über Jahre hinweg ein planvolles, zielgerichtetes Vorgehen an den Tag gelegt. Er habe ein Vertrauensverhältnis zu den Sieben- bis Zehnjährigen aufgebaut, das er dann ausgenützt habe.

Höchststrafe für sexuellen Missbrauch

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Dienstag ein 45-jähriger Klagenfurter zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Für Missbrauch und Vergewaltigung von acht Kindern fasste er die Höchststrafe aus. Zusätzlich wird er, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Es waren erniedrigende Tathandlungen, ein sadistisches Vorgehen, das die Kinder ihr Leben lang nicht vergessen werden“, so der Richter. All die massiven Erschwerungsgründe hätten dazu geführt, dass ein Unterschreiten der Höchststrafe nicht infrage gekommen sei. Der 45-Jährige meldete Berufung gegen die Strafhöhe an, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

„Schockierendes Ausmaß psychischer Gewalt“

Staatsanwältin Sandra Agnoli hatte schon zuvor in ihrem Plädoyer die Höchststrafe gefordert. Der Angeklagte habe kein Mitgefühl gezeigt, und die Ermittlungen hätten ein „schockierendes Ausmaß an vor allem psychischer Gewalt“ an den Tag gebracht.

Der Angeklagte habe einen perfiden Tatplan verfolgt und über Jahre hinweg Kinder missbraucht, außerdem habe es eine Vernetzung mit einem internationalen Pädophilenring gegeben. Der Angeklagte habe die betroffenen Kinder „benutzt wie Spielzeug. Es war ihm egal, wenn sie Schäden erlitten haben.“

Kinder mit Kehrmaschine angelockt

Mehrere Minuten lang hatte Staatsanwältin Agnoli zu Prozessbeginn gebraucht, um die einzelnen Taten aufzuzählen, die dem Mann vorgeworfen werden. Dabei sprach sie auch an, wie der Mann es geschafft hatte, sich das Vertrauen von Buben und ihren Eltern zu erschleichen. So hatte der Mann beruflich eine Kehrmaschine gesteuert, die er dazu nutzte, um Buben anzulocken.

Bei den Eltern schmeichelte er sich ein, indem er etwa Reparaturen für sie durchführte. Mit der Zeit schaffte er es, ungestört Zeit mit den Kindern verbringen zu können.

Gegenleistung für teure Geschenke verlangt

Der Mann schenkte den Kindern auch teure Geschenke wie Spielekonsolen oder Laptops und machte anschließen klar, dass er dafür auch eine Gegenleistung haben wolle. Besonders perfide sei, dass sich der Angeklagte gezielt Kinder aus einkommensschwachen Familien ausgesucht habe. Er habe dann gedroht, dass er das Geld für die Geschenke von den Eltern zurückfordern werde, wenn sie ihm nicht gefügig seien, so machte es der Angeklagte den Kindern unmöglich, seinen Wünschen nicht nachzukommen, so Agnoli.

Mann bereits vorbestraft

Der 45-Jährige wurde bereits zweimal wegen Kindesmissbrauchs verurteilt, dafür hatte er auch schon eine Haftstrafe ausgefasst. Der Mann habe jede Gelegenheit genutzt, mit Buben in Kontakt zu kommen. Seine Neigungen seien nicht therapierbar, sagte Agnoli, sondern „höchstens unter Kontrolle zu bringen“. So habe sich der Angeklagte sogar einmal mittels Inserat als Tagesmutter angeboten.

Ihren Antrag auf eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher begründete die Staatsanwältin mit einer „schweren sexuellen Präferenzstörung verbunden mit sadistischen Handlungssträngen“ des Angeklagten. „Es ist abschätzbar, dass er weitere Handlungen begehen wird, Taten mit schweren Folgen“, sagte die Staatsanwältin.

Angeklagter „im Wesentlichen geständig“

Der Verteidiger des Mannes hatte betont, sein Mandant sei „im Wesentlichen geständig“, nur einzelne Delikte bestritt er. Die Öffentlichkeit war bis zur Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen, um die Privatsphäre der betroffenen Kinder zu schützen.

Prozess um Zweitangeklagten verschoben

Der Zweitangeklagte im Prozess ist ein 25 Jahre alter Deutscher. Er verbrachte nur wenige Minuten im Verhandlungssaal und wurde gleich wieder mit Handschellen zurück ins Gefängnis gebracht. Seine Verteidigerin wurde in der Nacht als Omikron-Verdachtsfall positiv auf das Coronavirus getestet. Der Mann soll wie der Erstangeklagte etliche Buben schwerst sexuell misshandelt haben, auch gemeinsam mit dem Erstangeklagten. Sein Verfahren wird zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

Tausende Fotos und Videos

Die beiden Angeklagten waren vor etwa einem Jahr festgenommen worden. Sie sollen ihre Taten gefilmt und fotografiert und das Material in einschlägigen Gruppen geteilt haben. Laut Ermittlungsakt gibt es Tausende Fotos und Videodateien der Missbrauchshandlungen. So waren die Ermittler auf die Spur der Männer gekommen: Videos wurden bei dem 28-jährigen Haupttäter des Missbrauchskomplexes Münster gefunden, der im Sommer zu 14 Jahren Haft verurteilt worden war.