Adler auf dem Landesgericht
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Chronik

Vergewaltigungsprozess gegen zwei Männer

Das neue Verhandlungsjahr am Landesgericht Klagenfurt startet mit einem erschreckenden Vergewaltigungs-Prozess. Ab Dienstag müssen sich zwei mutmaßlich pädophile Männer vor einem Schöffengericht verantworten, weil sie eine Reihe von Buben vergewaltigt und schwer misshandelt haben sollen.

Dieser Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer ist der erste Großprozess im heurigen Jahr, der im großen Schwurgerichtssaal am Landesgericht Klagenfurt verhandelt wird. Verantworten müssen sich zwei 25 und 45 Jahre alte Männer aus Deutschland und aus Kärnten. Die Liste der Anklagepunkte ist lang. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wirft den beiden Männern in unterschiedlicher Verantwortung Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor. Auch die sittliche Gefährdung von Kindern wird ihnen angelastet.

Zahlreiche Opfer in Klagenfurt und Umlandgemeinden

Es handelt sich um eine Vielzahl von Übergriffen an vielen verschiedenen Opfern, sagte die Sprecherin des Landesgerichts, Eva-Maria Jost-Draxl. Die Opfer seien in allen Fällen Buben, zu den Übergriffen sei es in Klagenfurt und in kleineren Gemeinden im Umkreis gekommen.

Die Kontakte dürften vielfach über die Eltern der Kinder angebahnt worden sein, deshalb besteht auch die Anklage wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Die Minderjährigen hätten den beiden späteren mutmaßlichen Peinigern aufgrund der engeren Bekanntschaft mit den Familien offenbar vertraut, heißt es in der Anklage.

Staatsanwaltschaft fordert Einweisung in Anstalt

In der Anklage ist auch schon ein psychiatrisches Gutachten angeführt, das den beiden Männern eine pädophile Störung attestiert. Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, in der die beiden Männer nicht nur ihre mögliche Strafe absitzen, sondern auch eine Therapie bekommen sollen. Für beide Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.