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Verkehr

Aktuell kein Führerschein für Ungeimpfte

Kein Führerschein ohne CoV-Impfung – davor warnen ÖAMTC, ARBÖ und der Fachverband für Fahrschulen angesichts der kommenden Impfpflicht. Sie fordern einen „Ausnahmetatbestand“ für Führerscheinanfänger, sonst bleibe Ungeimpften jetzt und in Zukunft der Führerschein verwehrt.

Seit 12. Dezember sind Fahrausbildungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrsicherheitstrainings an die 2-G-Regel geknüpft, die Folgen sind schwerwiegend, sagt ÖAMTC Direktor Oliver Schmerold. „Momentan ist die Situation so, dass es für Nichtgeimpfte nicht möglich ist, einen Führerschein zu erwerben. Das ist natürlich ein Zustand, der nicht dauerhaft sein kann, weil ein Führerschein ist ein ganz wesentliches Element, um sich sowohl beruflich als auch im privaten Leben bewegen zu können.“ Nur wer nachweisen kann, dass er den Führerschein beruflich braucht, für den gibt es eine Ausnahme.

Verlust des Führerscheins droht

Auf der anderen Seite drohe vielen der Verlust des eben erworbenen Scheins, weil die gesetzlich vorgeschriebene Fahrsicherheitstrainings und Perfektionsfahrten nicht binnen zwei Jahren absolviert werden können. 2020 konnte auf Initiative des ÖAMTC gemeinsam mit dem ARBÖ und dem Fachverband Fahrschulen zumindest ein „Toleranzerlass“ des zuständigen Bundesministeriums erreicht werden, welcher festlegte, dass die damaligen Lockdowns zu keinen Fristversäumnissen beim mehrphasigen Erwerb der Lenkerberechtigungen führen. Diese Forderung wurde bereits Anfang Dezember neuerlich in einem gemeinsamen Brief an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dargelegt – blieb bisher allerdings ohne Rückmeldung.

Klare Regelung gefordert

„Wir würden uns wünschen, dass es eine klare Regelung gibt, dass es für Ungeimpfte, unter Vorlage eines negativen PCR-Tests und natürlich unter den Auflagen wie beispielsweise FFP-2-Maskenpflicht im Lehrsaal, verringerte Teilnehmerzahl und fix zugewiesene Sitzplätze, möglich ist, die Trainings- und Perfektionsfahrten zu absolvieren“, so Schmerold. Günther Schweizer, Geschäftsführer der ARBÖ Fahrsicherheitszentren, ergänzt: „Die Fahrtrainings und Mehrphasenausbildungen finden unter höchsten Hygienestandards und Einhaltung aller CoV-Maßnahmen statt. Dazu gehören natürlich auch die konsequente Überprüfung von gültigen Impf- und Testzertifikaten. Dieses Vorgehen hat seit Ausbruch der Pandemie sehr gut funktioniert, weshalb die Anwendung der 3-G-Regelung im Rahmen der Ausbildungsfahrten sinnvoll wäre.“