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J&J: Grüner Pass ab Jänner ungültig

Wer eine Impfung mit dem Johnson-Impfstoff hat, aber noch keine Auffrischung, hat ab 3. Jänner keinen gültigen Impfnachweis mehr, der Grüne Pass wird ungültig. Das teilte der Landespressedienst Donnerstagnachmittag mit. Betroffen sind rund 19.000 Kärntnerinnen und Kärntner.

Für den Impfstoff von Johnson & Johnson galt lange eine Impfung als ausreichend für die Immunisierung. Im Laufe des Impfgeschehens beziehungsweise der Entwicklung der Mutationen wurde klar, dass das Immunsystem auch beim Johnson-Impfstoff mit einer Auffrischungsimpfung zu erinnern ist, im Falle einer Covid-Infektion entsprechend zu reagieren.

„Achtsam müssen nun alle sein, die bisher nur eine Johnson-Impfung hatten. Denn die Impfzertifikate, also der Grüne Pass, verlieren mit 3. Jänner ihre Gültigkeit. Wir raten daher, auch in Anbetracht der sich dramatisch ausbreitenden Omikron-Variante, dringend zur Auffrischungsimpfung. Das Land Kärnten wird ab 2. Jänner jeden Tag in den Impfstraßen impfen“, so Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes in einer Aussendung.

Erst 1.000 Johnson-Geimpfte nahmen Auffrischung in Anspruch

In Kärnten wurden knapp 20.000 Personen mit dem Johnson-Impfstoff versorgt, rund 1.000 nahmen erst eine Auffrischungsimpfung wahr. Was bedeutet, dass fast 19.000 Impfzertifikate ihre Gültigkeit verlieren werden. Das Gesundheitsministerium wandte sich bereits im November mit einem Schreiben an diese Impfgruppe, damit die Auffrischungsimpfungen rasch erfolgen können.

Ab 28 Tagen nach der ersten Impfung ist eine Auffrischung mit Johnson empfohlen. Ebenso empfohlen ist für die Zweitimpfung nach Johnson ein mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer oder Moderna), so das Nationale Impfgremium.

Am 23. Dezember gab das Nationale Impfgremium auch eine weitere Empfehlung für Genesene bekannt. Wer innerhalb der letzten sechs Monate CoV-infiziert war und nun eine Impfung hat, bei dem ist der Status Genesen plus eine Impfung dem Status von zwei Impfungen gleich zu setzen. Die Impfung wird grundsätzlich ab ca. vier Wochen nach der Genesung empfohlen.

Auch Genesene brauchen Impfung

Liegt eine CoV-Infektion aber mehr als sechs Monate zurück, sind diese Personen dem Nationalen Impfgremium zufolge als ungeimpfte, also als ungeschützte, Personen anzusehen. Das Nationale Impfgremium sprach diese Empfehlung auf Grund der sich so rasch ausbreitenden Omikron-Variante aus. Denn die ursprüngliche Infektion vor mehr als sechs Monaten habe nichts mehr mit den derzeit zirkulierenden Virus-Varianten zu tun. Der Schutz wird sogar als so gering angenommen, dass eine einzelne Impfung nicht mehr ausreicht. Wer vor mehr als sechs Monaten an CoV erkrankt ist, braucht demnach jetzt zwei Impfungen.

Personen, die nach Vorliegen neutralisierender Antikörper dann nur einmalig geimpft wurden beziehungsweise bei denen die PCR-bestätigte Infektion länger als sechs Monate vor der Impfung erfolgte, sollen umgehend eine weitere Impfung erhalten, um bestmöglich gegen die zirkulierenden Virusvarianten geschützt zu sein, empfiehlt das Impfgremium.