Chronik

Mieterin sollte 732 Euro zuviel zahlen

Die Kärntner Arbeiterkammer hat eine Mieterin wegen einer falschen Betriebskostenabrechnung vertreten. 735 Euro wurde zuviel in Rechnung gestellt, denn eine Legionellen-Prophylaxe dürfe nicht an die Mieter weiter verrechnet werden, so die AK. Sieben weitere gleichartige Fälle sind noch im Laufen.

Beim Betriebskostencheck 2020 stach bei einer Wolfsberger Wohnanlage der Posten Legionellen-Prophylaxe hervor. Mietrechtsexperte Michael Tschamer sagte dazu, für diese Qualitätssicherung der Trinkwasseranlage habe der Vermieter, in diesem Fall die Wohnbaugesellschaft BUWOG, Sorge zu tragen. In der Betriebskostenabrechnung habe dies nichts verloren. Mit einem von der Arbeiterkammer zur Verfügung gestellten Brief habe die Mieterin die Abrechnung beeinsprucht.

Urteil in erster Instanz liegt vor

Die BUWOG reagierte laut AK auf das Schreiben mit wenig Einsicht. Es folgten weitere Interventionen durch die Arbeiterkammer, die vorerst ebenso erfolglos geblieben seien. Zur Klärung der Rechtsfrage wurde beim Bezirksgericht Wolfsberg ein Verfahren eingeleitet. Der Vermieter sei jetzt in erster Instanz zur Rückerstattung der 732,35 Euro an die Mieter verurteilt worden, nicht rechtskräftig. Zur Legionellen- Prophylaxe in der Betriebskostenabrechnung laufen aktuell in Kärnten noch sieben weitere Verfahren gegen die BUWOG.

BUWOG wird gegen das Urteil berufen

In einer Stellungnahme Mittwochnachmittag hieß es von Seiten der BUWOG, man werde gegen die aus ihrer Sicht „nicht nachvollziehbare Entscheidung“ des Gerichts Berufung einlegen und spricht unter anderem von einer wichtigen Maßnahme für die Gesundheitsvorsorge. Auch ein gerichtlicher Gutachter habe die Maßnahme als laufende Wartung und damit zu den Betriebskosten gehörig klassifiziert.