Autos auf der Wiener Südosttangente
APA/Georg Hochmuth
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Chronik

Einige Neuerungen im kommenden Jahr

Das kommende Jahr bringt einige Neuerungen mit sich. Vor allem die Autofahrer müssen im Jahr 2022 tiefer in die Tasche greifen. Ihnen stehen mehrere Teuerungen bevor; einerseits wird Treibstoff teurer, andererseits die Abgaben beim Neukauf eines Wagens.

Das Autofahren ist schon in der zweiten Hälfte des heurigen Jahres spürbar teurer geworden. Nach Beginn der Covid-Pandemie im März 2020 fielen die Spritpreise zeitweise in den Keller. In den letzten Monaten stiegen sie aber wieder deutlich, um bis zu 40 Cent pro Liter.

Ökosoziale Steuerreform macht Treibstoff teurer

Im Juli nächsten Jahres steht die nächste Preiserhöhung ins Haus. Grund dafür ist die ökosoziale Steuerreform, die eine zusätzliche Steuer für den Co2-Ausstoß vorsieht. Diesel wird damit um neun Cent teurer, Benzin um acht Cent.

Dazu kommen noch Erhöhungen der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Normverbrauchsabgabe (NOVA) die beim Kauf eines neuen Autos fällig wird. Wie jedes Jahr wird auch die Autobahnmaut teurer: Die Jahresvignette kostet nun 93,80 Euro.

Führerschein ab Frühjahr im Handy abgespeichert

Interessant für Autofahrer ist, dass im Frühjahr der digitale Führerschein eingeführt werden soll. Damit kann die Fahrerlaubnis kostenlos am Handy abgespeichert werden, das Originaldokument muss nicht mehr mitgeführt werden.

Das Jahre 2022 bringt auch das Ende des sogenannten Hacklerregelung. Damit können Langzeitversicherte mit 45 Versicherungsjahren zwar immer noch im Alter von 62 Jahren in Pension gehen, müssen aber bis zum Regelpensionsalter auf 4,2 Prozent ihrer Pension verzichten.

Mehr Geld für Familien

Mehr Geld gibt es hingegen für die Familien: Der Familienbonus wird mit Juli nächsten Jahres von 1.500 auf 2.000 Euro je Kind erhöht. Und auch das Pflegegeld steigt um 1,8 Prozent.

Das Land Kärnten erhöht mit 1. Jänner den Zuschuss bei der Geburt von Zwillingen von 300 auf 400 Euro. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Fördersumme um 200 Euro statt wie bisher auf 150 Euro. Es handelt sich dabei um eine einmalige und nicht rückzahlbare Förderung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern ist und für Mehrlingsgeburten ab dem 1. Jänner 2022 gilt. Voraussetzungen ist, dass der Elternteil, der den Antrag stellt (auch Adoptiv- oder Pflegeeltern), mit den Kindern einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Kärnten hat und dass Familienbeihilfe des Bundes bezogen wird.

Und die Sommerschule können ab dem nächsten Jahr alle Schüler besuchen, sie ist nicht mehr nur zum Aufholen von Lernrückständen gedacht sondern auch zur Vertiefung und für die Vorbereitung auf Prüfungen.