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Verkehr

Ärger um Ausbaubescheid für B100

Das Land Kärnten hat am 23. Dezember den Bescheid für den Ausbau der Drautalstraße (B100) samt Umfahrung Greifenburg veröffentlicht. Für die Bürgerinitiativen, die gegen den Ausbau sind, ist das ein Affront. Denn über die Feiertage werde es schwer sein, demokratische Mittel dagegen zu ergreifen.

Von einer „besonderen Weihnachtsüberraschung“ spricht Michael Dünhofen, der Obmann des Vereins „Lebensraum Oberes Drautal“. Nur einen Tag vor Weihnachten sei der Bescheid für den Neubau der – aus Sicht der Bürgerinitiative – überdimensionierten B100 – veröffentlicht worden. Inklusive einer naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung – damit sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung verhindert worden, sagte Dünhofen.

„Schritt in Richtung Enteignung“

Von einem Weihnachtsfrieden könne keine Rede mehr sein: „Es geht auch darum, dass wir demokratische Mittel wie Beschwerde nutzen können, das ist aber umso schwerer, wenn es Weihnachtsferien gibt. Da gehen schon ein, zwei Wochen verloren, weil wir unseren juristischen Beistand gar nicht aktivieren können, um das fristgerecht einzureichen.“

Dünhofen spricht außerdem von einem weiteren Schritt in Richtung Enteignung. Den betroffenen Grundstücksbesitzern würden keine Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. Er kritisiert abermals, dass das Land nicht die von einzelnen Gemeinden vorgeschlagenen Ersatztrassen in Betracht gezogen hätten.

Land: Verein hat keine Parteienstellung

Seitens des Landes kann die Kritik über den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Bescheides nicht nachvollzogen werden. Einerseits sei der Bescheid fristgerecht von der Behörde erlassen worden, so Landesjurist Albert Kreiner. Außerdem hätten Bürgerinitiativen mit Parteienstellung nun 30 Tage Zeit, eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu stellen. Der gegenständliche Verein hätte aber keine Parteienstellung. Eine Initiative hätte ihre Bedenken fristgerecht in das Verfahren eingebracht.

Auch das Thema Umweltverträglichkeitsprüfung sei ausreichend geprüft worden, sagte Kreiner. Nach sachlicher und rechtlicher Beurteilung sei man zum Schluss gekommen, dass keine UVP notwendig sei, so der Landesjurist.