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Chronik

Maskenlose Lehrerin: Entlassung rechtens

Die fristlose Entlassung einer Lehrerin, die sich geweigert hatte, im Unterricht an einer AHS in Klagenfurt eine Maske zu tragen, ist rechtens gewesen. Das wurde nun erstinstanzlich festgestellt. Die Frau setzte sich ja vor dem Arbeitsgericht gegen die Entlassung zur Wehr. Das Urteil ist laut Landesgericht Klagenfurt jedoch nicht rechtskräftig.

Der Fall erregte viel öffentliches Aufsehen, denn es war damals der erste derartige CoV-Entlassungsfall, der verhandelt wurde. Nun also gibt es das schriftliche Urteil. Die mehrfache Weigerung der Lehrerin, ihr erteilte schriftliche Weisungen ihres Dienstgebers, der zur Umsetzung und Einhaltung der in den Verordnungen und Erlässen angeordneten Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 verpflichtet ist, zu befolgen, stelle laut Landesgericht Klagenfurt ein schwerwiegendes, gegen die Dienstpflicht verstoßendes Verhalten dar, welches die vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses (Entlassung) rechtfertige. Die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig.

Lehrerin im Frühjahr fristlos entlassen

Die Lehrerin verweigerte das Tragen einer Maske im Schulgebäude und im Unterricht seit Beginn der Coronavirus-Pandemie. Ihre Rechtfertigung: sie würde durchs Maskentragen gesundheitliche Probleme wie Schwindel, Übelkeit und Kopfschmerzen bekomme – mehr dazu in Prozess um maskenlose Lehrerin geschlossen. Die 28jährige hatte auch erklärt, die Schüler nicht bei ihren Selbsttests beaufsichtigen zu wollen. Dazu habe sie recherchiert, dass es eine freiwillige Leistung sei und nicht zu ihren Dienstpflichten zähle. Außerdem sagte sie, dass sie sich nicht auf das Coronavirus testen werde.

Die gebürtige Steirerin war deshalb von der Schulleitung nach einer Vielzahl an Unterredungen im heurigen Frühjahr fristlos entlassen worden. Aber auch dagegen setzte sich die Frau zu Wehr – und zwang ihren Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht. Bei der ersten Verhandlung im April erschien sie mit durchsichtigem Gesichtsvisier vor der Richterin und legte sofort ein Maskenbefreiungsattest eines umstrittenen Allgemeinmediziners vor.