Umgestürzte Holzstatue auf der Gerlitzen
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Gericht

Skulptur erschlug Kind: Geldstrafe für Wirt

Mehr als vier Jahre nach dem Tod eines fünfjährigen Buben auf der Gerlitzen, der durch eine Holzfigur erschlagen wurde, ist am Dienstag nun ein Urteil gefallen. Der 55-jährige Hüttenwirt, zu dem das Almmuseum gehört, vor dem die Skulptur stand, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Nach insgesamt fünf Verhandlungstagen wurde der Mann wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Vor mehr als vier Jahren war ein fünfjähriger Bub aus Wien auf einer Kärntner Alm vor einem Museum von einer Holzfigur erschlagen worden. Richterin Ute Lambauer sprach den 55-Jährigen schuldig und verhängte eine Geldstrafe. Der zweite Angeklagte, ein 56-Jähriger, wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Holzfigur war ungesichert

Der 55-jährige Pächter der Pöllinger Hütte neben dem Almmuseum war laut Urteilsbegründung verantwortlich dafür, dass die Holzfigur ungesichert aufgestellt war. Er erhielt eine Geldstrafe in der Höhe von 260 Tagsätzen zu je acht Euro, also insgesamt 2.080 Euro. Der 56-jährige Obmann der Agrargemeinschaft, die Hütte und Almmuseum verpachtet hatte, wurde freigesprochen, weil die Tatsache allein, dass er der Eigentümer ist, mache ihn nicht automatisch mitschuldig, was ihm Staatsanwältin Denise Ebner vorgeworfen hatte. Der Hüttenpächter erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin legte gegen den Freispruch Berufung ein.

Obmann von Agrargemeinschaft nicht verhandlungsfähig

Ebner hatte auch den 73-jährigen ehemaligen Obmann der Agrargemeinschaft wegen fahrlässiger Gemeingefährdung angeklagt, ihm soll die Figur gehört haben. Der Prozess gegen ihn wurde ausgeschieden, weil er nicht verhandlungsfähig ist.

Ereignet hatte sich der Unfall im August 2017. Der Bub war mit seiner Mutter und seinen Großeltern auf der Gerlitzen bei Villach unterwegs gewesen, als vor einem Museum eine an der Hausmauer stehende 1,60 Meter hohe und 80 Kilogramm schwere Koboldfigur umstürzte und das Kind traf. Was genau passiert ist, ist bis heute unklar, da Mutter und Großeltern ein paar Schritte vorausgegangen waren. Der Bub wurde reanimiert, starb aber später im Krankenhaus.

„Hätte beim Aufstellen erkannt werden müssen“

Die Figur sei sehr leicht umzuwerfen gewesen, sagte ein Polizeibeamter in seiner Aussage – mehr dazu in „Holzfigur ganz leicht umzuwerfen“ (kaernten.ORF.at; 18.8.2017). Das bestätigte auch der Sachverständige, der die Figur untersucht und das Umfallen bei verschiedenen Belastungen simuliert hatte.

Bei der wahrscheinlichsten Variante, die zum Unfall geführt haben soll, meinte er: „Wir reden von einer sehr, sehr leichten Kraft, die ausreicht, um die Figur aus dem Gleichgewicht zu bringen.“ Und: „Schon beim Aufstellen der Figur wäre diese labile Situation erkennbar gewesen.“ Die Figur war ganz unten nämlich nur 32 Zentimeter breit. Wäre der Standfuß der Figur, die einst unten in der Erde vergraben war, weiter oben abgeschnitten geworden, dann „wäre es schon notwendig gewesen, mehr Kraft anzuwenden.“