Coronavirus

Erste Omikron-Infektion bestätigt

Eine Probe aus St. Veit ist nun bei der Sequenzierung in Wien als Omikron-Variante identifiziert worden. Es handelt sich um eine Person, die auf Reisen war und gleich nach der Rückkehr unter Quarantäne gestellt wurden. Die Infektion ist bereits vorüber und die Absonderung beendet.

Der Coronavirus-Sprecher des Landes, Gerd Kurath sagte, nach 14 Tagen sei die Quarantäne der betroffenen Person aufgehoben worden. Die entsprechende Probe wurde vom Institut für Lebensmitteluntersuchung, Veterinärmedizin und Umwelt des Landes Kärnten (ILV) Kärnten in Zusammenarbeit mit dem Zentrallabor der KABEG voruntersucht.

Die Bestätigung des Omikron-Verdachts erfolgte dann mittels Vollgenomsequenzierung im CeMM Forschungszentrum für Molekulare Medizin in Wien. Kurath sagte, es gebe aktuell keinen weiteren Verdachtsfall in Kärnten, auch die Abwasseranalyse habe keine Omikron-Variante zu Tage gefördert.

Änderung zu Quarantänepflicht

Das Gesundheitsministerium gab am Sonntag neue Regeln für Kontaktpersonen bei Omikron-Verdachtsfällen bekannt. Wesentlichste Änderung: Ein Freitesten sei nun bereits am fünften Tag der Quarantäne möglich. Ansonsten betrage die Quarantänedauer zehn Tage. Begründet wird das damit, dass es derzeit keine Evidenz für eine verlängerte Inkubationszeit der Omikron-Variante im Vergleich zu Delta gebe. Daher sei die Freitestung am Tag fünf ebenso wie bei der Delta-Variante gerechtfertigt.

Erste Studien würden zeigen, dass sich auch Geimpfte bzw. Genesene mit Omikron infizieren können. Deswegen sei eine Herabstufung von Geimpften und Genesenen bei Omikron-Verdacht auf Kontaktperson der Kategorie II nach wie vor nicht gerechtfertigt.

Aktuelle Infektionszahlen

In Kärnten sind derzeit 3.072 Personen aktuell infiziert, von Samstag auf Sonntag wurden 177 Neuinfektionen gemeldet. 180 Menschen sind hospitalisiert, um sieben mehr als am Tag zuvor, davon 137 stationär (um fünf mehr) und 43 intensiv, um zwei mehr. Zwei weitere Menschen verstarben, damit steigt die Zahl der CoV-Toten auf 1.069,

Neue Einreisebestimmungen

Im Zusammenhang mit der Omikron-Variante tritt am Montag eine Novelle zur Covid-19-Einreiseverordnung in Kraft, die am 31. Jänner ausläuft. Wesentlich dabei seit laut Informationen des Landes Kärnten, dass bei der Einreise aus allen Staaten, die nicht als Virusvariantengebiete oder Staaten mit hohem epidemiologischem Risiko gelten, ein 2-G-Nachweis und zusätzlich ein negativer molekularbiologischer Test (PCR-Test) oder der Nachweis einer Boosterimpfung vorzulegen seien. Die Einreise aus Virusvariantengebieten oder Staaten mit hohem epidemiologischem Risiko sei untersagt, Ausnahmen gebe es hier unter strengen Vorgaben nur zum Beispiel für österreichische Staatsbürger oder bei beruflichen Zwecken – mehr dazu in Einreiseregeln werden verschärft (news.ORF.at).