Chronik

Sieben Jahre Haft wegen schweren Raubes

Ein 36-jähriger Pole ist am Dienstag am Klagenfurter Landesgericht wegen schweren Raubes zu sieben Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im Juli 2020 in Velden einen 19-jährigen Studenten mit einem Messer überfallen und beraubt.

Der Angeklagte wurde von der Justizwache in Handschellen vorgeführt. In Österreich bisher unbescholten war der schmächtig wirkende Mann in den letzten zwei Jahren bereits sieben Mal in Deutschland und Polen verurteilt worden – wegen gefährlicher Drohung und auch wegen Diebstahls und Sachbeschädigung. Diese Vorstrafen versuchte er ohne Erfolg unter den Teppich zu kehren versucht hat.

Angeklagter bestritt Verwendung von Messer

Zum Raub am 4. Juli in der Nähe einer Tankstelle etwas außerhalb von Velden zeigte er sich zumindest teilweise geständig. Nur habe er kein Messer benutzt, sagte er aus. Seine Erklärung: Das ängstliche Opfer habe sich auch so schon von ihm bedroht gefühlt und seine Habseligkeiten quasi freiwillig ausgehändigt.

Auch, dass ein zweiter Täter als Aufpasser dabei war, als er den alkoholisierten Studenten in den frühen Morgenstunden überfallen hatte, bestritt der Angeklagte. Er konnte im Prozessverlauf aber nicht glaubwürdig darstellen, warum das 19-jährige Opfer von einem knapp 1,73 Meter großen und damals 60 Kilogramm schweren Täter derart eingeschüchtert gewesen sein sollte, dass er ihm Bankomatkarte samt Pincode, Airpods und Iphone aushändigte.

Tante erkannte Neffen als Täter

Ein Foto, aufgenommen von der Polizei in Pörtschach, bei der ersten Einvernahme, zeigte außerdem einen roten Abdruck am Hals des Opfers. Die eigene Tante hatte den Angeklagten damals auf Fahndungsfotos erkannt und angezeigt. Da war der 36-Jährige aber schon wieder in Polen. Er hatte sich auf einen europäischen Haftbefehl hin, freiwillig der Polizei gestellt, „um die Sache zu klären“, wie der 36-Jährige wort- und gestenreich darstellte. Zu seiner Verteidigung führt er ins Treffen, dass er aufgrund einer Behinderung seiner rechten Hand, gar kein Messer fest halten könne.

Eine Darstellung, der weder Staatsanwältin Denise Ebner noch der Schöffensenat Glauben schenkt. Der Antrag des Anwalts auf ein medizinisches Sachverständigengutachten wurde deshalb nach kurzer Beratung abgelehnt.

Beute in Höhe von 210 Euro

Das Opfer konnte sich an den Tathergang nicht mehr genau erinnern, ist sich aber „sehr sicher“ dass der Täter ein Messer dabei hatte. Die Entschuldigung, die der Angeklagte vorab angekündigt hatte, unterbleibt aber. Für das Urteil von sieben Jahren Haft für insgesamt 210 Euro Beute, erbat er sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.