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APA/ Helmut Fohringer
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Wirtschaft

2-G im Handel Vertrauenssache

Wer nicht geimpft oder genesen ist muss weiter im Lockdown bleiben und darf nur Geschäfte des täglichen Bedarfs betreten. Eigentlich – kontrolliert wird nämlich nicht, denn der Handel ist dazu nicht verpflichtet. Vor allem in den Einkaufszentren befinden sich außerdem auch Supermärkte oder Drogerien, die ja allen offen stehen.

Die Geschäftsinhaber und Verkäufer sind nicht verpflichtet, ihre Kunden zu kontrollieren, sagt Cornelia Hübner, die Sprecherin der Innenstadtkaufleute in Klagenfurt: „Es ist im Handel sehr schwierig, das zu kontrollieren. Wir wissen nicht, wie wir das machen sollen. Ich darf die Leute ja gar nicht fragen, es gibt rechtlich auch keine Auskunft von der Kammer. Wir müssen die Regelungen aushängen, aber wenn jemand keine Auskunft gibt, dann können wir nichts machen.“

Cornelia Hübner
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Cornelia Hübner

„Kontrolle unmöglich“

Noch schwieriger ist die Situation in den Einkaufszentren, dort gibt es meist auch Lebensmittelhändler oder Drogeriemärkte, die auch von Nichtgeimpften besucht werden dürfen. Im Südpark Klagenfurt gibt es auch Geschäfte des täglichen Gebrauchs. Eine 2-G-Kontrolle sei quasi unmöglich, sagte Centermanager Heinz Achatz. Eine Securityfirma zu beauftragen, die die Eingänge kontrolliert, wäre sinnlos: „Das wäre schwierig, weil die Leute für die persönliche Freiheit auch ins Center gehen und ihre Lebensmittel einkaufen dürfen.“

Heinz Achatz vom Südpark Klagenfurt
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Centermanager im Südpark, Heinz Achaz

Auch ein Rundruf bei den Kärntner Sicherheitsfirmen zeigt, dass diese bis jetzt keine Aufträge vom Kärntner Handel hätten, 2-G-Kontrollen durchführen.
Wer allerdings kontrolliert, sind die Polizeibeamten, das bestätigt auch Centermanager Achatz: „Exekutive kontrolliert permanent im Haus bei uns und es gibt kaum Zwischenfälle.“

Polizisten in der Klagenfurter Innenstadt
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Die Polizei darf die Nachweise kontrollieren

Was passiert im Fall des Falles?

Offen bleibt für die Händler aber die Frage, was passiert, wenn die Polizei einen ungeimpften beim Shoppen im Geschäft antrifft, sagte Cornelia Hübner: „Es kann die Polizei strafen. Ob es für die Geschäfte Strafen gibt wissen wir nicht, das steht auch nicht in der Verordnung drin.“ Willkommen sei jedenfalls jeder, der die 2-G hat, auch wenn es nicht kontrolliert werde, so Hübner.