Contact Tracer im Büro
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Coronavirus

Einblick in Arbeit der Contact-Tracer

In Kärnten sind derzeit 326 Personen im Contact-Tracing beschäftigt, ab kommender Woche sind es 346. Am Dienstag bot das Land Kärnten Einblick in die Arbeit, die umso schwieriger wird, je mehr Menschen infiziert bzw. Kontaktpersonen von Infizierten sind. Es wird auch weiterhin zu Verzögerungen kommen.

Von den künftig 346 Contact-Tracern sind 28 Amtsärztinnen und Amtsärzte und 40 Epidemieärztinnen und –ärzte. Mehr als 2.500 Verdachtsfälle können täglich getestet werden. Im Dezember wurden bislang 7.823 Absonderungsbescheide ausgestellt, im November waren es 37.618.

„Verzögerungen weiterhin möglich“

Der Coronavirus-Sprecher des Landes, Gerd Kurath, sagte bei einer Pressekonferenz am Dienstag, insgesamt funktioniere das Contact-Tracing in allen Bezirken und Magistraten gut. Es könne aber weiterhin zu Verzögerungen kommen. In Klagenfurt Land sei nach der Kündigung von sieben Epidemieärztinnen und –ärzte ein neues Team aufgestellt. Die Ärzte hatten wegen schlechter Arbeitsbedingungen gekündigt. Im Bezirk Wolfsberg werde seit Montag wieder ein umfassendes Contact-Tracing inklusive der Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Hier waren die Mitarbeiter aufgrund der hohen Zahlen an ihre Grenzen gestoßen.

Einblick in Arbeit der Contact-Tracer

In Kärnten sind derzeit 326 Personen im Contact-Tracing beschäftigt, ab kommender Woche sind es 346. Am Dienstag bot das Land Kärnten Einblick in die Arbeit, die umso schwieriger wird, je mehr Menschen infiziert bzw. Kontaktpersonen von Infizierten sind. Es wird auch weiterhin zu Verzögerungen kommen.

„Mit dem Contact Tracing musste in den Bezirksverwaltungsbehörden quasi eine neue Abteilung eingerichtet werden. Mittlerweile ist die Covid-Abteilung die größte in der gesamten Bezirkshauptmannschaft St. Veit“, so Bezirkshauptfrau Claudia Egger-Grillitsch. 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten derzeit im St. Veiter Team, darunter sechs Epidemieärztinnen und –ärzte. 20.326 Absonderungsbescheide seien bisher in St. Veit ausgestellt und mehr als die Hälfte von der Polizei zugestellt worden.

Unterschiedliche Bescheide

Eine große Erleichtung gab es für die Contact-Tracer mit Einführung eines neuen EDV-Systems im Herbst vergangenen Jahres. Die Arbeit habe sich damit verkürzt, die Fehleranfälligkeit bei den Daten reduziert. Dennoch muss jeder Fall weiterhin aufwendig recherchiert, über Quarantänedauer und Infektionsgefahr individuell entschieden werden.

Je nach Berufsgruppe gibt es jetzt bereits unterschiedliche Absonderungsbescheide, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Zusätzlich erschwert wird die Lage durch Virusmutationen wie Omikron, für die wieder neue und schärfere Regeln gelten.

Von der Meldung bis zur Quarantäne

Den Ablauf des Contact-Tracings schilderte die St. Veiter Amtsärztin Barbara Kohlweg: „Mit der Meldung des Verdachtsfalls per Mail beginnt das Contact-Tracing für uns. Grunddaten werden im EDV-System, dem sogenannten ‚Elefanten‘, angelegt und der Verdachtsfall telefonisch kontaktiert. In diesem ersten Gespräch wird die Verdachtsperson mündlich abgesondert und ein Verdachtsfalltest angeordnet."

Für die Durchführung der Tests sei das Rote Kreuz verantwortlich. Die in den Teststraßen abgenommenen Abstriche kommen ins Labor und werden dort analysiert. Die Ergebnisse werden vom Labor ins EMS eingegeben. „In erster Linie bekommt der Verdachtsfall selbst das Ergebnis per SMS auf sein Handy. Ist dieses negativ, endet damit die Quarantäne. Ist es positiv, meldet sich erneut die Behörde beim Erkrankten um einerseits weitere Informationen zu erheben, sowie die Dauer der Quarantäne festzulegen“, so Kohlweg.

Bescheide von Juristen erstellt

Die Juristen erstellen anhand der vorhandenen Informationen einen schriftlichen Absonderungsbescheid. "Für die Kontaktpersonenverfolgung wird die infizierte Person noch einmal angerufen. Unterschieden wird zwischen Kontaktpersonen der Kategorie I und jene der Kategorie II. Auch diese Kontaktpersonen werden angerufen, die Daten erhoben, ein behördlicher Test angeordnet und nötigenfalls abgesondert. Bei meisten gesetzten Maßnahmen handelt es sich um Einzelfallentscheidungen“, sagte die St. Veiter Amtsärztin.

Besuche im LKH Wolfsberg wieder erlaubt

Aufgehoben wurde mittlerweile das Besuchsverbot im LKH Wolfsberg. Auch dort gelten ab sofort wieder die allgemein gültigen Regeln: Pro Patient ist ein Besuch pro Woche möglich, sofern der Patient länger als eine Woche stationär behandelt wird. Bei Besuchen gilt in den Spitälern die sogenannte 2-G-plus-Regel – das heißt, zusätzlich zur Impfung oder Genesung muss ein gültiger PCR-Test vorgelegt werden.

FPÖ: Zu wenig Personal

FPÖ-Klubobmann Gernot Darmann sagte in einer Aussendung die neuerliche Schönfärberei des Landes Kärnten, wonach das Contact-Tracing in allen Bezirken funktioniere, helfe leider den Betroffenen nicht weiter. In vielen Fällen werden die Absonderungs- und Genesungsbescheide nicht rechtzeitig oder gar nicht ausgestellt und Betriebe müssen monatelang auf Entschädigungen warten. Schuld sei zuwenig Zuteilung von Personal durch die Landesregierung, so Darmann. Er fordere eine massive Aufstockung der für das Contact-Tracing zuständigen Mitarbeiter, nicht nur um wenige Personen.