Das Landesgericht Klagenfurt von außen
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Gericht

Sexchat mit Zwölfjähriger: Bedingte Haft

Ein 49-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten und einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte gestand, dass er mit einer Zwölfjährigen Kontakt über Snapchat hatte und sie zum Schicken von Intimbildern und zu einem gemeinsamen Treffen aufgefordert hatte.

Was seine Motivation gewesen sei, wollte Richter Gernot Kugi vom Angeklagten wissen. „Keine, es war eine einmalige Situation. Ich bin da bei Snapchat reingekommen und habe angefangen mit ihr zu schreiben. Sonst habe ich mit niemandem geschrieben“, sagte der Angeklagte. Außerdem habe er gedacht, dass die Betroffene älter sei. „Bis die Mutter angerufen hat und gesagt hat, dass es sich um ihre zwölfjährige Tochter handelt“, entgegnete Kugi, der zudem aufgrund der mehrmaligen Nachrichten die „einmalige Situation“ in Frage stellte.

Kein persönlicher Kontakt

Einen persönlichen Kontakt gab es jedoch nicht. Der Richter hielt fest, dass das Mädchen auch mit anderen Erwachsenen geschrieben habe. „Nur Sexchats mit Minderjährigen und sich dann treffen wollen, das darf man als Erwachsener nicht“, sagte der Richter. Laut dem Verteidiger habe die Einvernahme durch die Polizei und vor allem auch das Ansehen der kontradiktorischen Einvernahme der Betroffenen bei dem Angeklagten eine starke generalpräventive Wirkung gehabt. An einer Stelle sagte der Mann auch kleinlaut zu Kugi: „Ich habe es begriffen, Herr Richter.“

Drei Monate bedingte Haft und Geldstrafe

Wegen seines Geständnisses und seiner Unbescholtenheit wurde der Angeklagte zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe mit einer dreijährigen Probezeit verurteilt. Dazu kommen 240 Tagessätze zu je 15 Euro, sein Handy wird vernichtet. Der Mann nahm das Urteil an, Staatsanwältin Marie-Christine Lexer-Schwab gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.