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Politik

Kritik des WWF an neuer Wolfsverordnung

Die Begutachtungsfrist für die neue Wolfsverordnung ist am vergangenen Freitag ausgelaufen. Mehr als 50 Stellungnahmen langten dazu ein, unter anderem von Fachabteilungen des Bundes, des Landes und von Umweltschutz-Organisationen. Kritik kommt vom WWF, die Verordnung sei nicht rechtskonform.

Noch habe man sich in der zuständigen Fachabteilung des Landes keinen Überblick über die zahlreichen Stellungnahmen machen können. Auch ob sie mehrheitlich positiv oder negativ ausfielen, könne erst Ende der Woche gesagt werden, hieß es am Montag aus dem Büro des zuständigen Landesrats Martin Gruber (ÖVP).

Unterschied zwischen Risiko- und Schadwölfen

Die neue Verordnung sieht vor, dass grundsätzlich zwischen Risikowölfen und Schadwölfen unterschieden werden muss. Taucht ein Risikowolf mehrfach in der Nähe von Siedlungsgebieten auf und bringt ein Verscheuchen des Tieres nichts, soll es geschossen werden dürfen. Schadwölfe zielen auf bewirtschaftete Almen ab. Werden dort mehr als 20 Nutztiere innerhalb eines Monats getötet, soll laut neuer Verordnung auch dort ein Abschuss erfolgen dürfen.

„Richtiger Wolf muss erlegt werden“

Die Abschusspläne werden vom World Wide Fund for Nature (WWF) allesamt kritisiert. Die Konflikte zwischen Mensch und Wolf könnten nicht mit dem Gewehr gelöst werden sondern nur mit einem fachgerechten Herdenschutz, ist die Umweltschutzorganisation überzeugt. Auch der WWF gab eine der zahlreichen Stellungnahmen zur neuen Verordnung ab, sie fiel durchwegs negativ aus. Sprecher Christian Pichler sieht vor allem das Problem, dass die Verordnung nicht sicher stelle, dass nur das zum Abschuss frei gegebene Tier bejagt werde: „Das Artenschutzrecht sieht vor, dass im Ausnahmefall, wenn andere Maßnahmen nicht wirken, Wölfe zum Abschuss frei gegeben werden können. Nur dann muss man auch den richtigen Wolf erlegen und nicht irgendeinen Wolf.“

Mit der Kärntner Verordnung sei nicht sicher gestellt, dass es nicht irgendeinen Wolf treffe, so Pichler. Allein heuer habe man acht Wölfe in Kärnten gehabt, die Chance, dass man irgendeinen davon erwische, sei mit dieser Verordnung zu groß, das sei nicht rechtskonform.

WWF kritisiert fehlende Beschwerdemöglichkeit

Weitere Kritikpunkte seien beim Erstellen der Verordnung die fehlenden Beteiligungsrechte und Kontrollbefugnisse der Öffentlichkeit, so Pichler. Eine Verordnung sei keine korrekte Umsetzung der Aarhus-Konvention, weil es für Naturschutzverbände nicht möglich sei, zum Landesverwaltungsgericht zu gehen und Beschwerde einzulegen. Das gehe nur bei Bescheiden, nicht bei Verordnungen. Als NGO (Non-Governmental-Organisation – Nichtregierungsorganisation) habe man das Gefühl, dass man diesen Weg bewusst gehe, um solche Beschwerden zu verhindern. Das sei auch wieder nicht rechtskonform. Die Aarhus-Konvention regelt Mitspracherechte in Umweltfragen auf EU Ebene. Der WWF erwartet deswegen bereits Beschwerden aus Brüssel.

Ob die Verordnung nochmals überarbeitet werden muss, wird sich bis Ende der Woche entscheiden. Geht es nach den Plänen von Jagdreferent Gruber soll die Wolf-Abschussverordnung in der nächsten Regierungssitzung noch vor Weihnachten beschlossen werden.