Coronavirus

Ärzte fordern Regelung für Ungeimpfte

Die Bundesregierung hat für 1. Februar das Inkrafttreten einer allgemeinen Impfpflicht für ganz Österreich angekündigt. Einige Details dazu wurden schon bekannt. Was den künftigen Umgang mit ungeimpften Patienten betrifft, so plädieren Ärzte- und Zahnärztekammer für gesetzliche Regelungen.

Betont wird, dass die medizinische Versorgung Ungeimpfter weiterhin außer Frage stehe. Dazu sagte die Kärntner Ärztekammerpräsidentin Petra Preiss: „Es kann nicht sein, dass zum Beispiel Patientinnen oder Patienten in der Ordination randalierend auftreten und sagen, sie lehnen es ab, eine Maske zu tragen weil Corona eine Erfindung ist und die Welt sich gegen sie verschworen hat. Und dann hat die Ordinationsinhaberin bzw. der Ordinationsinhaber keine Möglichkeit, dagegen einzuschreiten. Das muss klar kommuniziert werden.“

Ebenso klar sei ihrer Meinung nach, dass weder Krankenhäuser noch Kassenärzte sich weigern können, Menschen zu behandeln, die sich an die Regeln halten, aber nicht geimpft seien. Es sei ja kein Impfzwang sondern eine Impfpflicht, so Preiss.

Ärzte dürfen Impfstatus abfragen

Was bis jetzt gilt: Ärzte dürfen in ihrer Praxis den Impfstatus eines Patienten nachfragen und auch Impfpässe kontrollieren, so der Kammeramtsdirektor in der Zahnärztekammer, Jörg Krainhöfner: „Selbstverständlich dürfen sie nach dem Impfstatus fragen und können dann entsprechend der Antwort ihr weiteres Verhalten ausrichten. Was allerdings nicht zulässig ist, das Ergebnis dieser Kontrolle zu speichern oder zu dokumentieren.“

Zahnärzte aber auch Wahlärzte haben in ihrer Praxis das Hausrecht und können Ungeimpfte schon jetzt ablehnen. Eine Ausnahme bilden natürlich medizinische Notfälle, so Preiss: „Es ist ein Unterschied, ob ich einen absoluten Notfall versorge oder ob jemand zu mir kommt für irgendeine sonstige ärztliche Leistung. Da kann jemand, der nicht im Kassenbereich tätig ist, sich aussuchen, welche Patienten er oder sie behandelt.“