Gericht

Prozess: Zur Denkmalzerstörung aufgerufen

Ein 26-jähriger Deutscher, der sich als Antifaschist bezeichnet, hat via Facebook zur Zerstörung von Denkmälern in Kärnten aufgerufen. Dafür wurde er am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.

Dem Mann wurde vorgeworfen, zu einer Straftat aufgefordert und diese gutgeheißen zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er dazu aufgefordert hatte, Denkmäler in Kärnten zu zerstören. Der geständige Deutsche nahm das Urteil an, Staatsanwältin Nicole Sembach verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Tafeln gehören zerstört“

Der Angeklagte bezeichnet sich als Antifaschist und hatte auf seiner Facebookseite, die er als einziger Administrator mit rund 300 Followern betrieb, unter anderem Folgendes gepostet: „Es spielt überhaupt keine Rolle, ob sich Van der Bellen entschuldigt hat oder der slowenische Präsident anwesend war, dieses Denkmal gehört zerstört. Die Tafeln gehören allesamt faschistischen Organisationen (Kärntner Abwehrkämpferbund, Kärntner Heimatdienst und Ulrichsberggemeinschaft). So lange dieses und alle anderen dieser Denkmäler stehen, sind eure Worte der Versöhnung hohle Phrasen. Nie wieder Kärnten!“

Außerdem hätten Antifaschistinnen gezeigt, wie man mit solchen deutschen Denkmälern umgehen müsse: „Sie gehören zerstört, Straßen und Plätze gehören umbenannt – dann erst kann man ihre Worte ernst nehmen. Kommunismus statt Kärnten!“

Richter fragte nach Antifa

Die Äußerungen blieben unbestritten, Richter Uwe Dumpelnik wollte sich daher ein Bild vom Angeklagten machen. „Sind Sie Mitglied der Antifa?“ Dies sei kein Verein, entgegnete der zweifache Vater. Man könne nicht Mitglied werden, es sei eher eine Einstellung. „Aber wo ist sie im politischen Spektrum?“, hakte der Richter nach. Antifaschismus, dies könne auch bürgerliche Mitte sein, so der Mann. Im linken Spektrum gebe es Ansätze, die er teile und solche, die er nicht richtig finde.

Ob er denn dem schwarzen Block angehöre, der bekanntlich auch Gewalt anwende, fragte Dumpelnik. „Eher nicht. Aber nur im schwarzen Block zu sein, heißt nicht, dass man Gewalt anwendet.“ Die würden nicht alle Steine schmeißen, hakte der Richter nach. „Ich schmeiße nicht“, betonte der Angeklagte.

Diversion wegen Vorstrafe nicht zugestimmt

Zugute kam dem Angeklagten, dass bei einer Hausdurchsuchung bei ihm „nichts Besonderes“ gefunden worden sei, wie der Richter feststellte. Nur ein paar Banner, Zeitschriften und Aufkleber. Dass die Denkmäler von der Verteidigung als „politisch kontrovers“ bezeichnet wurden, ließ Dumpelnik zwar gelten. Einer Diversion wollte er jedoch nicht zustimmen, da der Angeklagte bereits eine dreimonatige Vorstrafe aus dem Bereich politischer Betätigung hat, die noch nicht verjährt ist.