Gericht

Prozess um tödliche Nachbarschaftshilfe

Beim Abriss eines Stadels in Lind ob Velden, bei dem auch Nachbarn im Sommer mitgeholfen haben, hat eine Schiebetür einen Mann erschlagen. Dessen Sohn und der Stallbesitzer wurden am Donnerstag zu Geldstrafen verurteilt.

Die Abrissarbeiten des Stadels fanden auf dem Grundstück eines 64-jährigen Kärntners statt. Seine Nachbarn, ein 27-Jähriger und sein Vater sowie andere Helfer arbeiteten mit. Eine Tür kippte um und erschlug den Vater des 27-Jährigen. Der Bauherr und der Sohn des Verunglückten standen wegen fahrlässiger Tötung am Donnerstag vor dem Landesgericht Klagenfurt. Sie wurden zu Geldstrafen von jeweils 180 Tagessätzen von zehn Euro verurteilt. Beide Angeklagte nahmen das Urteil an, Staatsanwältin Heidrun Kulterer gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Kritik an Sicherungsarbeiten

Der 64-jährige Stadelbesitzer sagte vor Richter Christian Liebhauser-Karl, die Nachbarn hätten geholfen „so wie es üblich war, es war eine tolle Nachbarschaft“. Beim Abriss habe er erst gemeinsam mit dem späteren Unfallopfer versucht, eine schwere Schiebetür per Hand aus der Verankerung zu heben, was aber nicht gelang. Also steuerte der 27-Jährige einen Traktor heran, fuhr mit der Gabel unter die Tür und hob diese an – allerdings zu hoch. Sie kippte um und fiel auf seinen Vater. Dem 64-Jährigen war in diesem Zusammenhang vorgeworfen worden, Sicherungsarbeiten unterlassen zu haben.

Vater und Freund verloren

„Bei aller Tragik“, wie Liebhauser-Karl betonte, sei das Gesetz anzuwenden: Der Bauherr habe bei dem Unfall einen guten Freund verloren, der 27-Jährige seinen Vater. Diese Umstände, die Geständnisse und die Unbescholtenheit der beiden führten zu dem milden Urteil.