Symbolbild Führerschein praktische Fahrstunde
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Coronavirus

Einschränkungen bei Fahrprüfungen

Im Lockdown gibt es wieder starke Einschränkungen bei Führerscheinprüfungen. Für die Fahrschulen bedeutet das einen enormen logistischen Aufwand. Etwas entschärfter sind die Führerscheinprüfungen, wenn die Lenkberechtigung beruflich benötigt wird und auch Fahrstunden sind möglich.

Nur wer geimpft oder genesen ist könnte derzeit eine Führerscheinprüfung ablegen. Für Prüflinge gilt die 2-G-Regel plus FFP2-Maske. Bei den Theorieprüfungen darf immer nur ein Schüler im Raum sitzen. Das entspricht einem zeitlichen Aufwand für jeden Prüfling von 20 bis 25 Minuten.

Für die Masse finden derzeit keine theoretischen Führerscheinprüfungen statt, sagt Eva Sommer, die Sprecherin der Kärntner Fahrschulen. In einigen Bezirken sind aber vereinzelt Theorieprüfungen – unter den 2-G-Auflagen – möglich, wie ein Rundruf des ORF Kärnten zeigte. Die betroffenen Prüflinge werden von der Fahrschule verständigt.

Einheitliche Lösung erstrebenswert

Die Sprecherin der Fahrschulen würde sich eine kärntenweit einheitliche Lösung wünschen: „Derzeit herrscht bei der Abnahme von theoretischen Prüfungen eine recht unterschiedliche Vorgehensweise der zuständigen Behörden. Wünschenswert wäre eine einheitliche Lösung, um nicht noch mehr Verwirrung bei den eh schon komplizierten Auflagen zu schaffen.“

Praktische Prüfungen finden unter Einhaltung der 2-G-Regel normal statt. Wer also die theoretische Prüfung schon hinter sich hat, kann antreten. Eva Sommer hofft auf ein Ende der strengen Auflagen bei den Theorieprüfungen noch im Dezember. Sie appelliert aber an alle, die ab 14. Dezember einen Termin für die Theorieprüfung haben, nur dann in die Fahrschulen zu kommen, wenn der Lockdown auch wirklich zu Ende sei.

Keine Verzögerungen bei beruflicher Notwendigkeit

Ausnahmen gibt es für theoretische und praktische Prüfungen, wenn die Lenkberechtigung beruflich gebraucht wird. Hier reicht ein Nachweis, ob geimpft, getestet oder genesen, also 3-G. Die Fahrschulen seien bemüht, diese Prüfungen wie geplant durchzuführen, betont Eva Sommer: „Personen, die sich derzeit in der Ausbildung zum Führerscheins befinden und einen Nachweis des Arbeitgebers über die berufliche Notwendigkeit erbringen können können sowohl die theoretische Prüfung, als auch die praktische Prüfung absolvieren. Es ergeben sich dadurch keine Verzögerungen.“

Auch für Prüfer und Fahrlehrer gilt ab Montag die 3-G-Regel, für Begleitpersonen 2-G.