Bunte Stühle in Schulklasse
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Bildung

Beschleunigtes Verfahren bei CoV-Fällen

Mit Stand Dienstag sind in Kärnten 152 Schulklassen und zwei Schulen wegen Covid-19-Fällen behördlich gesperrt. Durch eine Änderung der Vorgaben für Schließungen rechnet man mit mehr. Ab zwei positiven PCR-Tests in einer Klasse muss sie geschlossen werden bzw. ins Distance Learning wechseln.

Nach Informationen der Bildungsdirektion sind 152 von 3.539 Klassen geschlossen. Von 364 Schulen sind derzeit zwei geschlossen, eine Volks- und eine Mittelschule. Neun Klassen wurden mit dem Status Quarantäne durch Gesundheitsbehörde geschlossen. 114 Klassen wurden mit dem Status „Verordnung der Bildungsdirektion“ geschlossen: Erlassen von der Bildungsdirektion aufgrund von mindestens zwei positiven Fällen in der betroffenen Klasse. Die 114 Klassen sind nicht in Quarantäne, sondern im ortsungebundenen Unterricht.

Schulen müssen Distance Learning anmelden

29 Klassen wurden mit dem Status einvernehmliches Distance Learning geschlossen, das heißt, sollte die Anzahl der Schüler einer Klasse, die die Möglichkeit des Fernbleibens in Anspruch nehmen, einen Präsenzunterricht nicht möglich machen, kann der Unterricht auch in ortsungebundener Form erfolgen. In diesem Fall kann ein Antrag auf ortsungebundenen Unterricht an die zuständige Schulbehörde gestellt werden. Selbstständiges Anordnen von Distance Learning durch die Schulleitung oder Lehrpersonen ist nicht möglich.

Klassenschließung durch beschleunigtes Verfahren

  • Es gibt nachweislich zwei oder mehr PCR-bestätige positive Fälle von Schülerinnen und Schülern innerhalb von drei Schultagen1 in einer Klasse.
  • Die Anordnung des ortsungebundenen Unterrichts erstreckt sich nur auf eine Klasse oder Klassen, in denen die Voraussetzung gemäß Punkt 1 erfüllt ist und endet nach fünf Kalendertagen.
  • Es liegt eine generelle Zustimmung der Gesundheitsbehörde im Bundesland vor oder es wurde der Gesundheitsbehörde zumindest im Einzelfall Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Es handelt sich dabei um einen Erlass des Bildungsministeriums und gilt seit 26.11.2021. Für das beschleunigte Verfahren werden auch PCR-Tests herangezogen, die von den Schülern extern, außerhalb der Schule, gemacht werden. Die Vorgehensweise zum beschleunigten Verfahren gilt für sämtliche Schulen in Kärnten.

Zehntausende Tests jede Woche

Fast 150.000 Tests, überwiegend Antigen-Schnelltests, werden pro Woche an den Kärntner Schulen durchgeführt. Bei Antigen- und PCR-Tests liegt Kärnten nach dem Burgenland an zweiter Stelle. Bei den Antigen-Tests ist statistisch ein Kind von 200 positiv, bei den PCR-Tests eines von 150. Das ist fast das Doppelte des österreichischen Durchschnitts. Die Gründe dafür sind nicht ganz klar, doch viele Bezirke haben 7-Tage-Inzidenzen jenseits der 1.000, was sich in den Schulen widerspiegelt.