Chronik

Nikolausbesuch und Christbaumkauf

Laut Land Kärnten darf es einen Besuch vom Nikolaus mit Maske oder, wenn er 2-G hat, ohne Maske geben, auch der Christbaumkauf ist mit Maske und Abstand im Freien möglich. Derzeit gibt es noch keine CoV-Omikron-Fälle in Kärnten, die Zahl der positiven Fälle geht kaum zurück.

Das Land Kärnten klärte in Absprache mit dem Bund die Fragen zum Nikolausbesuch, dem Christbaumerwerb und auch die eines Auslandsurlaubes. Der Coronavirus-Sprecher des Landes, Gerd Kurath sagte, diese Regelungen gelten derzeit, aufgrund der Infektionslage und der noch nicht einschätzbaren Entwicklung rund um die Variante Omikron könnte sich das jederzeit ändern.

Christbaumkauf unterliegt Marktregeln

Der Christbaumverkauf bei den heimischen Christbaumbauern vor Ort in Plantagen und an Ständen abseits der Christbaum-Plantagen falle unter den Agrarhandel und sei damit zulässig. Es gelten die Regeln wie bei einem Marktbesuch: FFP2-Maske für Kunden, 3-G am Arbeitsplatz und Abstände unter Kunden, die nicht in einem Haushalt leben.

Regeln für Nikolausbesuch

Der Nikolaus dürfe zu den Familien kommen und kann auch einen Krampus oder ein Engerl dabeihaben, weil der Nikolausbesuch selbst einen beruflichen Zweck darstellt. Es gelten aber die Arbeits-Regeln, das heißt, 3-G-Pflicht für den Nikolaus und eine Begleitperson sowie Maskenpflicht. Bei 2-G (also geimpft oder genesen) von Nikolaus und einer Begleitperson entfällt die Masken-Pflicht. Familien, die den Nikolausbesuch für ihre Kinder in Anspruch nehmen, gelte dass sie in ihren Privaträumen keinen Nachweis von 2-G oder 3-G erbringen müssen und keine Maske tragen müssen. Nicht jedoch können Familien mit Kindern andere Haushalte besuchen, wo der Nikolaus kommt. Da gelten die Ausgangsregeln, es ist kein zulässiger Ausgangsgrund.

Auslandsurlaub möglich

Auch die Frage nach einem Auslandsurlaub wurde mit dem Bund abgeklärt, hieß es am Montag in einer Aussendung des Landes. Demnach seien Auslandsreisen zum Antritt eines Urlaubs alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushallt zulässig. Es gelten die Bestimmungen der körperlichen und psychischen Erholung. Es gebe keine Mindestdauer.

Shoppen und Gastro im Ausland verboten

Unzulässig seien Reisen, die genützt werden, um die heimischen Ausgangsregeln zu umgehen. Das heißt, Reisen ins Ausland zum Shopping, für Gastrobesuche sind nicht zulässig. Zulässig ist aber beispielsweise, zum Spazieren ins Ausland zu fahren. Konkretes Beispiel für Kärnten: Kärntnerinnen und Kärntner können auf den Monte Lussari wandern, sie dürfen aber nicht zum Zwecke des Einkaufens oder zum Essengehen nach Tarvis fahren.

Es seien jedoch vor jeder Reise ins Ausland die aktuell geltenden Regeln im jeweiligen Land zu beachten, die sich ebenfalls auf Grund der neuen Omikron-Variante ändern können.

Noch kein Omikron-Fall entdeckt

Mit Stand Montagvormittag gibt es weder Omikron-Fälle noch Verdachtsfälle. Seit Samstag gibt es die Möglichkeit für Südafrika-Heimkehrer, sich bei der Gesundheitshotline 1450 zu melden, um sich testen zu lassen. „Diese Proben werden dann vom ILV (Institut für Lebensmitteluntersuchung, Veterinärmedizin und Umwelt) Kärnten analysiert und eine Sequenzierung beim CEMM in Wien beauftragt“, so Kurath.

Auch verdächtige Proben werden seitens des ILV einer Sequenzierung zugeführt, erklärte Kurath weiter. Aktuell werde im ILV aber nur ein kleiner Teil der Gesamtproben analysiert.