Der Prozess wurde bereits einmal vertagt, um neue Gutachten einzuholen. Der Mann gab bei der ersten Verhandlung zu, die giftigen Tiere gehalten zu haben, will sie aber sicher und artgerecht verwahrt gehabt haben – mehr dazu in Prozess um giftige Schlangen vertagt. Am Montag räumte der Mann aber ein, dass er in drei Fällen die Tiere nicht richtig gehalten habe.
Mann wegen Tierquälerei verurteilt
Wegen Tierquälerei zu sechs Monaten unbedingter Haft ist am Montag jener 26-Jährige Klagenfurter verurteilt worden, in dessen Wohnung im Sommer elf Giftschlangen und drei Giftspinnen gefunden wurden. Zumindest drei der Tiere wurden nicht artgerecht gehalten.
Die Staatsanwältin meinte in ihrem Schlussplädoyer, die beiden Polizeibeamten und ein Justizwachebeamter, die in der Wohnung Nachschau gehalten hätten, weil die elektronische Fußfessel des Angeklagten nicht funktioniert hatte, seien durch die Schlangen im Wohnzimmer konkret gefährdet gewesen. Eine Gemeingefährdung der anderen Mieter des Wohnhauses liege allerdings nicht vor.
Schlangen bekommt Angeklagter nicht zurück
Verteidiger Philipp Tschernitz bat die Richterin, die bedingte Strafnachsicht einer Vorverurteilung nicht zurückzunehmen, sein Mandant versuche gerade, wieder auf die Beine zu kommen. Seine Bewährungshelferin fand lobende Worte, er sei engagiert und nehme alle Termine wahr. Richterin Ute Lambauer ließ es bei sechs Monaten bewenden, trotz der Vorstrafen. Auch wurde die bedingte Strafnachsicht der Vorverurteilung nicht widerrufen.
Die Höchststrafe wäre bei zwei Jahren Haft gelegen. Die Schlangen bekommt der 26-Jährige allerdings nicht zurück. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, auch Staatsanwältin Gabriele Lutschounig verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.
Boxen ohne Licht und Wärme
Er wisse, dass das Halten von Giftschlangen verboten sei, sagte der fünffach Vorbestrafte während der Verhandlung am Montag. Verwaltungsstrafen hätte er auch in Kauf genommen. Es sei halt sein großes Hobby, er habe auch immer gut für die Tiere gesorgt.
Es ging um drei Giftschlangen, die nicht in Terrarien, sondern in zu kleinen Plastikboxen ohne Licht und Wärmezufuhr aufgefunden wurden. Diese Boxen seien zu klein gewesen, gab der Angeklagte zu. Es hätte aber Gründe gehabt, warum die Tiere in diesen Boxen gehalten worden seien. So seien zwei der Schlangen noch Jungtiere, die dritte Giftschlange hatte er von einem Bekannten übernommen, der Angst vor der Schlange bekommen hatte. Das Tier sei verletzt gewesen und hätte gestopft, also zwangsernährt, werden müssen.
Der Gutachter, der am Montag zu Wort kam, sagte, die Tiere seien gut versorgt worden. Auch die Verletzung der kranken Schlange sei gut verheilt. Er bestätigte, dass in Ausnahmefällen eine Haltung von Jungtieren und verletzten Tieren in kleinen Boxen erlaubt sei. Dennoch müsse man für eine Licht- und Wärmezufuhr sorgen, sagte der Sachverständige.
Haltung grundsätzlich verboten
Grundsätzlich sei die Haltung dieser Gifttiere für Privatpersonen allerdings verboten. In der Wohnung waren Wärmematten und es herrschte eine Zimmertemperatur von 28 Grad im Wohnzimmer. Es sei auch nicht möglich gewesen, dass eines der Tiere entwischt wäre und somit die anderen Mieter im Wohnhaus gefährdet hätte, so der Angeklagte. Die Tiere in den Terrarien seien auch sicher verwahrt gewesen, nur zusätzlich hätten diese noch in einem eigenen Raum untergebracht werden müssen und nicht im Wohnzimmer, sagte der Gutachter.
Bei Polizeikontrolle Tiere entdeckt
Die Polizei war Ende Juni durch Zufall auf die Tiere gestoßen, als sie den 26-Jährigen kontrollieren wollte, weil seine Fußfessel inaktiv war. Die Beamten entdeckten elf Giftschlangen und drei giftige Spinnen. Es sei schwer zu sagen, welches Tier in der Wohnung das gefährlichste oder gar tödlichste gewesen sei, sagte Kärntens Schlangenexpertin Helga Happ damals, nachdem sie die Tiere in der Wohnung des Mannes geborgen hatte.

Laut Strafantrag sollen drei der elf Schlangen, unter ihnen zwei Kobras, drei Bambusottern sowie Texasklapperschlangen, in zu kleinen Boxen und ohne passender Licht- und Wärmezufuhr gehalten worden sein. Der Angeklagte sagte bei der ersten Verhandlung, von Tierquälerei könne keine Rede sein. Die Tiere seien artgerecht gehalten worden sein, daher habe er auch seine 19 Nachbarinnen und Nachbarn in dem Mehrparteienhaus nicht gefährdet.