Ein Wohnungsschlüssel in einer Tür aufgenommen am Mittwoch, 10. Juli 2013, in einer Wohnung in Wien.
APA/HERBERT NEUBAUER
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Wirtschaft

Neue Regeln für Wohnbauförderung

Ab dem kommenden Jahr sollen mehr Kärntnerinnen und Kärntner Wohnbeihilfe und Wohnbauförderung erhalten. Der Landtag hat am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesnovelle beschlossen. Für Förderwerber werden die Einkommensgrenzen erhöht. Wer sie überschreitet, kann immer noch eine verringerte Förderung erhalten.

Für den Hausbau oder den Kauf einer Eigentumswohnung gab es bisher in Kärnten nur eine Förderung, wenn ein Einzelner nicht mehr als 38.000 Euro netto im Jahr verdient hat. Die Folge waren wenige Anträge. Mit dem aktuellen Beschluss darf das Jahresnettoeinkommen 43.000 Euro betragen. Für zwei Personen steigt die Grenze von 55.000 auf 67.000 Euro, für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt um 6.000 Euro.

Land will bei Wohnraumschaffung helfen

Anders als bisher gibt es aber auch bei Überschreitungen dieser Grenzen noch abgestufte Förderungen: Wer zehn Prozent darüber liegt, bekommt 75 Prozent der Förderungen, ab 20 Prozent ist es die Hälfte. Mit 30 Prozent mehr Einkommen immer noch ein Viertel. Damit wolle man mehr Kärntner dabei unterstützen, Wohnraum für sich zu schaffen, so Wohnbaureferentin Gaby Schaunig (SPÖ). Die ÖVP reklamiert die Verbesserungen für sich und spricht von einem „Startschuss für weitere Anpassungen“.

27 Millionen Euro im Topf

Um bis zu tausend Bezugsberechtigte mehr erwartet sich das Land von einer Verbesserung der Wohnbeihilfe. Der zumutbare Wohnungsaufwand wird um fünf Prozent erhöht, die Deckelung der Betriebskosten aufgehoben und die Mietbeihilfe jährlich angepasst. Das Land stellt dafür in Summe 27 Millionen Euro zur Verfügung. In der Bekämpfung von Armut sei das gut investiertes Geld, waren sich die Abgeordneten im Landtag am Donnerstag einig.