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Wirtschaft

Viele Gewerbebetriebe dürfen arbeiten

Wegen des Lockdowns gilt für viele Geschäfte und die Gastronomie ein Betretungsverbot. Körpernahe Dienstleister müssen geschlossen halten. Die Regeln für Gewerbe- und Handwerksbetriebe sind aber sehr unterschiedlich. Viele dürfen weiter für ihre Kunden da sein, heißt es von der Wirtschaftskammer.

Zweieinhalbtausend Friseure, Masseure, Fußpfleger und Kosmetiker gibt es in Kärnten. Sie dürfen ihre körpernahen Dienste wegen des Lockdowns nicht anbieten. Anders, als der Großteil der 16.000 Gewerbe- und Handwerksbetriebe, sagt Klaus Peter Kronlechner, Spartenobmann in der Wirtschaftskammer: „Alle bauschaffenden Gewerke: Bau-, Bauhilfsgewerbe und so weiter, können ganz normal arbeiten, weil sie ja keinen unmittelbaren Kontakt zum Kunden haben.“

Auch Optiker und Orthopäden dürfen öffnen

Zulässig sind alle nicht-körpernahen Dienstleistungen, wie beispielsweise jene der Kfz-Werkstätten, Putzereien, Berufsfotografen oder des Lebensmittelgewerbes. Auch Optiker, Hörakustiker oder Orthopädietechniker dürfen ihre Dienste anbieten, im Kundenkontakt ist die Maske notwendig. Offen halten dürfen auch Kleidermacher oder Änderungsschneider, im Geschäft dürfen sie aber keine Waren verkaufen.

Viele Betriebe, etwa Floristen, setzen daher auf „Click and Collect“, sagte Kronlechner: „Das heißt, man kann vorbestellte Waren bezahlen und abholen. man kann sich aber zum Beispiel beim Floristen, nicht einen individuellen Blumenstrauß im Geschäft zusammenstellen lassen.“

Beratungen sind mit 2G-Nachweis gestattet

Gestattet sind, anders als in früheren Lockdowns, Beratungen in Dienstleistungsunternehmen, wenn die Kunden den 2G-Nachweis – geimpft oder genesen – erbringen. Das gilt für die Beratung über eine neue Küche ebenso wie über eine Photovoltaik-Anlage.

Manche Regelung erscheint auf den ersten Blick kurios: Hundefriseure etwa dürfen im Gegensatz zu anderen Friseuren weiterarbeiten. „Der Besitzer des Tieres gibt ja den Hund im Salon ab und holt ihn dann wieder. Auch da gibt es keinen direkten Kundenkontakt über längere Zeit.“ Auch Lebens- und Sozialberater, Humanenergetiker oder Astrologen dürfen Kunden empfangen, unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.