Eine Betroffene ist Nina Arhar. Sie ist seit einer Woche in Quarantäne, mittlerweile frei von Symptomen, doppelt geimpft und würde eigentlich gerne bald wieder arbeiten. „Ich hab am Montag den Absonderungsbescheid vom Magistrat Villach erhalten. Mir ist gesagt worden, dass ich bis 30. November in Quarantäne bin. Das wären dann 14 Tage ab dem Zeitpunkt, ab dem ich mich in Quarantäne gemeldet habe. Ich dachte eigentlich, dass ich nach zehn Tagen aus der Quarantäne herauskomme. Anscheinend ist es aber nicht so“, sagt Arhar.
Gesundheitsbehörden überfordert
Doch Arhar hat Recht, normalerweise endet für sie als Doppeltgeimpfte bereits nach zehn Tagen die Quarantäne, wenn sie keine Symptome mehr hat. Test ist keiner mehr notwendig. Nur für Ungeimpfte gilt eine 14-tägige Quarantäne. Aber zur Zeit läuft bei den Behörden alles aus dem Ruder. „Ich glaube, die arbeiten auf Hochtouren. Mir ist gesagt worden, dass sie jeden Tag von oben eine neue Regelung bekommen und das weit entfernt von der Praxis ist. Sie arbeiten sehr bemüht, sind aber leider völlig überfordert“, so Arhar.
Freitesten praktisch nicht mehr möglich
Das Freitesten aus der Quarantäne ist theoretisch zwar nach wie vor möglich, praktisch aber nicht, denn die Kapazitäten sind in Kärnten mehr als erschöpft. 2.000 PCR-Tests werden täglich in den behördlichen Teststationen des Landes durchgeführt. Mehr geht nicht. „Es prasselt auf die Bezirksverwaltungsbehörden sehr viel Arbeit ein, viel mehr als noch bei den anderen Wellen, weil einfach die Zahl der Infektionen noch größer ist. Da kann es natürlich sein, dass es zu verspäteten Ausstellungen von Bescheiden kommt. Dafür kann man sich nur entschuldigen, aber es ist momentan nicht mehr machbar“, so der CoV-Sprecher des Landes, Gerd Kurath.
Bei Symptomen weiter daheimbleiben
Aus den Bezirkshauptmannschaften ist zu hören, dass es zwar mehr Personal von Bundesheer und AMS gibt, dennoch sei es unmöglich, die vielen CoV-Fälle abzuarbeiten. Und das hat auch verspätete Absonderungsbescheide zur Folge. Sollte jemand in Quarantäne keinen Bescheid bekommen, die Quarantänezeit verstrichen oder falsch sein und sich von der Behörde auch niemand telefonisch melden dann: „am besten ein E-Mail schreiben. Wenn man sich unsicher bezüglich des Gesundheitszustandes ist, dann den Hausarzt seines Vertrauens kontaktieren und am besten mit ihm abklären, ob man noch weiter in Quarantäne bleiben soll. Ich würde dazu raten, falls Symptome, die auf das Coronavirus hinweisen, weiter vorkommen, dann sollte man besser weiter zuhause bleiben“, so Kurath. Übrigens Gratis-Gurgeltests gelten bei der Behörde nicht.
Fehlender Bescheid als Dienstverhinderungsgrund
Eine oft geäußerte Sorge von Menschen in Quarantäne ist auch, dass möglicherweise kein Dienstverhinderungsgrund vorliegt, solange die Behörde nicht anruft. Doch da beruhigt der Leiter der Abteilung Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Kärnten, Max Turrini. „Die Tatsache, das ich meinen Bescheid nicht sofort erhalte, ist in der Regel als Dienstverhinderungsgrund zu werten“. Sobald ein positiver CoV-Test vorliegt, sei der Arbeitnehmer sogar verpflichtet zuhause zu bleiben. „Ich bin als Arbeitnehmer auch verpflichtet, Gefahren von anderen Beschäftigten und vom Arbeitgeber abzuwenden“, so Turrini.
Die Arbeitgeber allerdings müssen die Kosten für den Ausfall solange tragen, bis der Absonderungsbescheid mündlich erteilt wurde, das hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden. Ab diesem Tag werden die Kosten für die Quarantäne vom Staat getragen.