LKH Wolfsberg an einem Frühlingstag von Außen
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Coronavirus

Besuchsverbot im Krankenhaus Wolfsberg

Auffallend hoch ist die 7-Tage-Inzidenz im Bezirk Wolfsberg mit über 2.000. Im LKH Wolfsberg gilt aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens deswegen seit Montag ein generelles Besuchsverbot. Auch in den anderen Spitälern wurden die Regeln verschärft.

Mit dem Lockdown verschärften sich die Besucherregeln in den Krankenhäusern wieder. So gilt seit Montag in allen KABEG-Spitälern für Besucher eine 2G Plus Regel, das bedeutet, sie müssen entweder geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen PCR-Test vorweisen. Pro Woche ist zudem ein Besuch pro Patient erlaubt, wenn der Patient länger als eine Woche stationär behandelt wird.

Ausnahmen vom Besuchsverbot

In Wolfsberg geht man noch einen Schritt weiter. Hier gilt seit Montag ein generelles Besuchsverbot. Sonja-Maria Tesar, medizinische Direktorin des LKH Wolfsberg begründet den drastischen Schritt so: „Wir haben im Bezirk Wolfsberg mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 2.000 eine hohe Inzidenz, sodass wir gegensteuern mussten, um nicht in eine Schieflage zu kommen.“ Das sei ein Schutz für Patienten und Personal, um die Versorgung auch zu gewährleisten. Es gebe allerdings Ausnahmen vom Besuchsverbot, so Tesar, sie gelten für lebenskritische Phasen der Patienten, zum Beispiel in der Palliativversorgung.

Lage wird beobachtet

Ausnahmen gebe es auch für schwangere Frauen, die entbinden. Der werdende Vater dürfe mitkommen, so Tesar. Wie lange das Besuchsverbot gilt, ist vorerst noch unklar. Man habe keinen Stichtag festgelegt, denn die Pandemie ist nicht genau auf Datum und Uhrzeit festzulegen, sagte Tesar. Sobald absehbar sei, dass die Lage stabil sei, werde man wieder lockern. Von Seiten der Patientenanwaltschaft zeigt man im Hinblick auf die hohe Infektionsgefahr Verständnis für den Schritt, zudem es auch die Ausnahmeregelungen gäbe, so Patientenanwältin Angelika Schiwek

Sollten die Inzidenzen weiter steigen, könnte das Besuchsverbot auch für weitere KABEG-Häuser in Kraft treten, noch beobachte man aber die Lage, heißt es von der KABEG.