Das Schöffengericht sah den Vorwurf des gewerbsmäßig schweren Diebstahls als erwiesen an. Bei dem Diebstahl der Luxusautos soll es zwei unbekannte Mittäter gegeben haben. Laut Staatsanwältin Nicole Sembach waren der Angeklagte und sein Komplize im Frühjahr 2020 auf einem Klagenfurter Privatparkplatz in der Nähe, als der Schließmechanismus an zwei Autos betätigt wurde. Durch ein elektronisches Hilfsmittel verschafften sie sich dabei den Zugangscode zu den Autos, sodass sie ohne Schlüssel Zugang bekamen und sie nach Slowenien überführten.
Fahrzeugortung führte nach Laibach
Aufgrund der Fahrzeugortung in einem der Autos konnte der Angeklagte am 15. März in einem Einkaufszentrum in Ljubljana von der slowenischen Polizei festgenommen werden. Der Litauer gab jedoch an, dass er von einem ihm fremden Polen gefragt worden sei, ob er auf die Autos aufpassen könnte. Dafür würde er 200 Euro bekommen.
Er habe in einem der Wagen gesessen, bei beiden sei der Motor gelaufen, erzählte der Angeklagte weiter. Daraufhin wollte Richter Gerhard Pöllinger-Sorré von ihm wissen, warum er nicht einfach weggefahren sei „angesichts des verlockenden Angebots“. Der Beschuldigte meinte: „Der Pole hat mich gewarnt, ich soll keinen Blödsinn machen, ich werde beobachtet.“
Hier wurde der Richter deutlich: „Welcher Trottel bietet einem 200 Euro, um ein schon beobachtetes Auto zu beobachten?“ Darüber habe er sich keine Gedanken gemacht, er habe Geld verdienen wollen. Er habe zwar schon verstanden, dass die Autos gestohlen sind, aber er habe das Geld gebraucht. Er bekannte sich daher teilweise schuldig, nämlich der gewerbsmäßigen Hehlerei.
Kein Geständnis bis zum Schluss
Der Richter betonte am Endes des Prozesses noch einmal, dass ein Geständnis ein wesentlicher Milderungsgrund sei. Der Angeklagte blieb jedoch bei seiner Version. Das Urteil des Schöffengerichts lautete schließlich auf drei Jahre unbedingte Haft. Der Angeklagte ließ durch seine Verteidigung gleich mitteilen, dass er in Berufung gehen wolle. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.