Klagenfurter Landesgericht von außen
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Gericht

Tochter missbraucht: Lange Haftstrafen

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag ein Ehepaar wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Der Stiefvater wurde nicht rechtskräftig zu 15 Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Die Mutter erhielt zwölf Jahre Haft.

Zusätzlich wurden die Angeklagten zur Zahlung von 5.000 Euro Teilschmerzensgeld verurteilt. Dazu kommt ein Feststellungsbegehren: Die beiden müssen für jegliche Folgeschäden der Betroffenen aufkommen. Die Mutter verzichtete auf Rechtsmittel, ebenso die Staatsanwältin. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Der Stiefvater wurde zu 15 Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Auch bei diesem Urteil verzichtete die Staatsanwältin auf Rechtsmittel, der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Somit ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.

Eltern vor Gericht
APA/PAUL TSCHIERSKE
Die Mutter erhielt zwölf Jahre Haft, der Stiefvater wurde nicht rechtskräftig zu 15 Jahren verurteilt

Schlimme Vorwürfe

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, die jetzt neunjährige Tochter über Jahre missbraucht zu haben. Der Missbrauch habe demnach stattgefunden, seit sie fünf oder sechs Jahre alt war. Im Juni 2021 hatte sich das Mädchen einer Lehrerin anvertraut. Die Öffentlichkeit wurde nach Prozessbeginn ausgeschlossen.

Die 30-jährige Angeklagte ist die Mutter des Kindes und wollte sich laut ihrem Verteidiger „umfassend und reumütig“ geständig zeigen. Der ebenfalls 30-jährige Angeklagte ist der Stiefvater, laut seinem Verteidiger werde er sich in „nahezu allen Punkten“ geständig verantworten. Allerdings habe seine Frau ihn zu den Handlungen gedrängt. Dies bestritt die Angeklagte.

Kind vertraute sich Lehrerin an

Staatsanwältin Sandra Agnoli schilderte das Bild einer zerrütteten Mutter-Kind-Beziehung von Beginn an. Es habe immer wieder eine Familienintensivbetreuung gegeben, das Kind „war in der Schule verwahrlost“. Ausgelöst hatte den Prozess eine Lehrerin, zu der das Mädchen laut Agnoli gesagt habe, dass es Mama und Papa beim Kindermachen zusehen und auch mitmachen müsse.

Im Jahr 2018 habe der Angeklagte angefangen, das damals fünf oder sechs Jahre alte Kind zu sexuellen Handlungen an sich zu zwingen, so die Staatsanwältin. Als die Tochter sich der Mutter anvertraute, habe diese jedoch nicht das Verhalten unterbunden, sondern sogar mitgemacht.

Mutter machte bei Missbrauch mit

Darüber hinaus hätten sie gemeinsam mit der Tochter kinderpornografisches Material angeschaut. Die Mutter habe irgendwann selbst angefangen, sexuelle Handlungen an dem Kind vorzunehmen. Als der Stiefvater ab 2019 versuchte, mit dem Kind Geschlechtsverkehr zu haben, sei dies von ihm und der Mutter damit „erklärt“ worden, die Tochter müsse früh lernen, wie man Babys mache.

Laut psychiatrischem Gutachten sind beide zurechnungsfähig und wussten, was sie taten. Der Angeklagten wurde eine ängstlich-vermeidende Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Beim Angeklagten wurden eine Pädophilie und eine narzisstische Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Die Staatsanwaltschaft beantragte für ihn eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Richter Gernot Kugi gab dem Antrag der Verteidiger auf Ausschluss der Öffentlichkeit statt.