Angeklagter Vater vor Gericht
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Gericht

Zehn Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs

Ein 55 Jahre alter Kärntner ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Über Jahre soll er die eigene, heute 25 Jahre alte, Tochter missbraucht haben.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Tochter über mehrere Jahre hinweg missbraucht hatte. Die Betroffene hat heute noch schwer an den Folgen zu leiden. Der Beamte bestritt sämtliche Vorwürfe, sein Verteidiger will das Urteil bekämpfen.

Tochter erkrankte an Magersucht

Der Anklagevortrag von Staatsanwältin Nicole Sembach zeichnete ein jahrelanges Martyrium der jungen Frau. Demnach begann es, als das Mädchen sechs oder sieben Jahre alt war, wobei sich die Intensität der Missbrauchshandlungen mit den Jahren steigerte. Vor zwei Jahren erkrankte die Betroffene an Magersucht, im Krankenhaus versuchten die Ärzte, die Ursache dafür herauszufinden.

„Sie haben mir gesagt, dass das immer psychische Ursachen hat und ob mir dazu nichts einfällt“, sagte die junge Frau bei ihrer kontradiktorischen Einvernahme, das Video wurde im Gerichtssaal abgespielt. Sie habe gesagt, sie könne sich den Grund gut vorstellen, habe aber noch mehrere Tage gebraucht, um sich zum Sprechen zu überwinden.

Lange um Anzeige gerungen

Ein langjähriger Freund des Mädchens sagte aus, sie habe ihm schon vor einigen Jahren von dem Missbrauch erzählt, sie hätten auch immer wieder darüber gesprochen. Nachdem sie in der Klinik von dem Missbrauch berichtet hatte, sprach sie auch mit ihren Geschwistern darüber. Es dauerte aber noch Monate, bis sie sich dazu durchrang, Anzeige zu erstatten. Dass sie immer geschwiegen hatte erklärte die junge Frau damit, dass sie ihre Geschwister habe schützen wollen.

Angeklagter: Sie war immer verlogen

Der Angeklagte erklärte, seine Tochter habe das alles frei erfunden. „Sie war schon mit fünf verlogen“, behauptete er. Als Grund nannte er Eifersucht, weil er damals eine neue Lebensgefährtin kennengelernt hätte. Die Magersucht erklärte er damit, dass seine Ex-Frau und deren Eltern ständig auf dem Thema herumgeritten seien, dass man nicht viel essen solle, dass man nicht dick werden dürfe. Die Ex-Frau und die beiden Kinder bestritten das, es sei lediglich darauf geachtet worden, dass die Kinder nicht zu viel Süßigkeiten essen sollten.

Richter: Kein Zweifel an Glaubwürdigkeit des Opfers

Richter Kugi erklärte in der Urteilsbegründung, dass an der Glaubwürdigkeit des Opfers kein Zweifel bestehe, auch die anderen Zeugenaussagen hätten dies untermauert. Die Strafdrohung sei bei fünf bis 15 Jahren gelegen, aufgrund der Schwere der Taten, den langen Tatzeitraum und den Folgen für das Opfer habe man zehn Jahre als angemessen erachtet. Der Verteidiger meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.