Prozess
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Chronik

Bedingte Haft und Geldbuße nach Alko-Unfall

Wegen schwerer Körperverletzung hat sich am Donnerstag ein 27-Jähriger am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Er soll bei einem Überholmanöver zu schnell und alkoholisiert im Mölltal einen Unfall mit vier Verletzten verursacht haben. Er wurde zu bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Der 27 Jahre alte Tunnelbauer hatte am Nachmittag des 7. August auf der Möllstraße bei Flattach 0,5 Promille Alkohol im Blut, als er an einer Kolonne mit 177 km/h – wie ein Foto, das einer seiner drei Beifahrer vom Tacho machte, beweist – vorbeifuhr. Als vor ihm ein Lkw nach links abbiegen wolte, konnte der Lenker nicht mehr bremsen. Das Auto prallte gegen den Lkw. Der Lenker und ein weiterer Insasse seines Wagens wurden leicht, die beiden anderen Insassen schwer verletzt. Das knapp 200-PS-starke Auto, das nicht dem Lenker, sondern einem der Beifahrer gehört, hatte nach dem Unfall nur noch Schrottwert.

Angeklagter bei Prozess
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Angeklagter beruft sich auf Erinnerungslücken

Vor Richter Dietmar Wassertheurer bekannte sich der Angeklagte am Donnerstag schuldig. Er könne sich nicht mehr an alle Details erinnern, sagte er. Seine Erinnerung setze erst wieder ein, als er den Lkw vor sich sah. Es sei ihm erst hinterher bewusst geworden, was er getan habe. Heute fahre er nicht mehr so schnell, sagte er und wenn er einen Lkw sehe bekomme er Angst. Der Richter führte dem Angeklagten vor Augen, dass er bei einer Geschwindigkeit von 177 km/h gerade einmal fünf Sekunden für eine Strecke von 250 Metern benötige. Auf die Frage, ob das eine normale Geschwindigkeit sei, antwortete der Angeklagte mit nein.

Restalkohol nicht bedacht

Auf die Frage, warum er sich alkoholisiert ans Steuer gesetzt habe, sagte der 27-Jährige, er habe das unterschätzt. Er habe am Abend zu Hause ein bisschen „gelumpert“ und Bier getrunken – soviel, dass er im Sitzen eingeschlafen sei. Er habe nicht daran gedacht, dass er am nächsten Tag noch Restalkohol im Blut habe.

Richter Dietmar Wassertheuer verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und 7.200 Euro Geldstrafe. Außerdem muss er den drei Beifahrern Teilschmerzengeld zahlen und für den Schaden am Auto aufkommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.