Digitaler Impfnachweis 2-G 2,5-G
APA/Hans Klaus Techt
APA/Hans Klaus Techt
Coronavirus

Rechtsexperte zu 2-G-Kontrollen

Nur, wer geimpft oder genesen ist, darf seit Montag in Lokale oder Hotels, zum Friseur oder Kosmetik. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung, sie sieht derzeit kaum Probleme. Im ORF Kärnten-Interview nahm Rechtsexperte Felix Fuchs zu den häufigsten Fragen Stellung.

Polizeisprecher Dominik Sodamin sagte, die Kontrollen laufen gleich ab, wie schon die 3-G-Kontrollen: „Die Kollegen betreten die Lokalitäten, verlangen einen Ausweis und einen 2-G-Nachweis. Wenn es sich um einen QR-Code handelt, könnend die Kollegen per App den Code überprüfen.“

Polizei kontrolliert 2-G-Vorschriften

Nur wer geimpft oder genesen ist, darf seit Montag in Lokale oder Hotels, zum Friseur oder Kosmetik. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung, sie sieht derzeit kaum Probleme. Fast alle Gäste hätten die Unterlagen bzw. den QR-Code parat. Viele Wirte spüren die Auswirkungen der neuesten CoV-Vorschriften der türkis-grünen Bundesregierung deutlich.

Nur Handvoll Anzeigen

Wenn jemand den Polizisten den Zutritt in ein Lokal verwehre, mache er sich strafbar, so Sodamin. Nach den ersten Tagen der Kontrollen habe es mit den Wirten keine Probleme gegeben. Auch die Übertretungen halten sich in Grenzen. Auch die meisten Gäste zeigen Verständnis und haben die Unterlagen parat. Es seien vereinzelt Strafen verhängt worden, bei 200 täglichen Kontrollen sei das aber nur eine Handvoll.

Rechtsanwaltsbriefe im Umlauf

In letzter Zeit haben manche Personen Briefe von Rechtsanwälten bei sich, in denen es heißt, die Regeln seien nicht rechtskonform. Sodamin sagte, ihm sei so ein Fall noch nicht bekannt, aber wenn einem Wirt so etwas unterkomme, solle er dem Gast den Zutritt verwehren. Er mache sich sonst auch strafbar, wenn jemand keinen 2-G-Nachweis habe, so der Polizeisprecher.

Dem pflichtete auch Rechtsanwalt Felix Fuchs bei: „Der Anwalt hat in dem Fall nicht Recht. Es stimmt nicht, dass die 2-G-Regel nicht gilt, sondern sie ist anzuwenden bis der Gesetzgeber oder die Gerichte etwas anderes entscheiden.“ Der Experte gehe aber davon aus, dass seine Kollegen etwaige Briefe so formulieren würden, dass sie nicht definitiv seien.

Es müsse generell zwischen der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Komponente unterschieden werden: „Der Wirt kann natürlich selbst entscheiden, welche Gäste er grundsätzlich in sein Lokal lässt und welche nicht – insbesonders auf Basis der Coronavirus-Maßnahmenverordnung durch die 2-G-Regel. Wenn das Ganze durch den Gast soweit geht, dass das in Druck ausartet, ist sogar an strafrechtliche Tatbestände zu denken, die der Gast dann setzen würde.“ Das berechtige den Wirt umso mehr dazu, den betreffenden Gast aus dem Lokal zu entfernen.

Gastronomie: 2-G als Gast, 3-G als Mitarbeiter

Gesetzliche Basis für Wirte oder Unternehmer, Kontrollen bei Gästen und Mitarbeitern durchführen sei laut Fuchs das bereits mehrmals novellierte Corona-Maßnahmengesetz, dass jetzt die 2-G-Regel bestimme.

Umgekehrt gibt es auch Mitarbeiter in der Gastronomie, für die ja in der Betriebsstätte die 3-G-Regel gilt. Wenn sie als Gast kommen gilt an sich die 2-G Regel oder können die sich dann auf 3-G berufen? Fuchs sagt, er habe aus der aktuellen Verordnung nicht herauslesen können, dass man eine Ausnahme für die Mitarbeiter schaffen können: „Wenn er Mitarbeiter ist, gilt die 3-G-Regel und wenn er Gast ist die 2-G-Regel.“

Rechtliche Handhabe zu Dienstreisen offen

Die Regel gilt auch für die Hotellerie,. Wenn ein Mitarbeiter eines Betriebes quasi berufsbedingt irgendwo auswärts überachten muss, ist für ihn dort als Gast die 2-G-Regel zu beachten. Wenn er diese allerdings nicht erfüllen kann oder will seien die Interessensgegensätze abzuwiegen: „Das Interessse des Arbeitgebers, den Dienstnehmer einzusetzen steht dem Interesse des Dienstnehmers gegenüber, sich nicht impfen zu lassen – aus welchen Gründen auch immer.“ Inwieweit der Arbeitgeber eine Impfpflicht auf den Dienstnehmer übertragen könne sei rechtlich noch nicht geprüft. Fuchs: „Es wird verschiedene Entscheidungen geben, die derzeit noch am Laufen sind. Es hängt von dem Einzelfall ab und kann pauschal nicht beantwortet werden.“