Es ist ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz, ein schwerwiegendes Verbrechen, das vor einem Geschworenengericht verhandelt wird. Dem Mann wurde zur Last gelegt, das Zeichen der SS-Division Totenkopf, deren Aufgabe der Betrieb und die Bewachung der Konzentrationslager war, an den Rahmen seiner Harley Davidson geklebt zu haben. Außerdem soll er auf dem Tank des Motorrads die Siegrune der SS Heinrich Himmlers angebracht haben.
Verteidigung: „Nur ganz kleine Aufkleber“
Sein Verteidiger, Philipp Tschernitz, sagte, es habe sich um ganz kleine Aufkleber gehandelt, die man erst finde, wenn man sucht. Von den SS-Runen habe er gewusst, sagte der Angeklagte, sie seien als Logo einer Kalifornischen Chopper-Firma gekommen. Er habe sich nichts weiter dabei gedacht.
Wie der SS-Totenkopf auf seine Maschine gekommen sei wisse er nicht. Vorsitzender Dietmar Wassertheurer wollte wissen, ob es beim Bundesheer nicht Schulungen gebe, was an Nazisymbolen verboten sei. Der Angeklagte bejahte die Frage.
Angeklagter bekannte sich schuldig
Die beiden Aufkleber flogen nach einem Verkehrsunfall auf, den ein Bekannter des Angeklagten bei einer Probefahrt verursacht hatte. Mit den Polizeifotos, auf denen die Aufkleber zu sehen waren, kam der Fall ins Rollen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden keine weiteren Nazi-Symbole oder Devotionalien gefunden.
Der Angeklagte ist unbescholten, er bekannte sich schuldig. Auf Fragen im Zusammenhang mit seinem Motorradclub, den berüchtigten Hells Angels, schwieg er demonstrativ. Das Urteil mit 14 Monaten bedingter Haft ist nicht rechtskräftig.