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Chronik

Neue Wolfs-Verordnung in Begutachtung

In Kärnten ist eine Verordnung ausgearbeitet worden, die die Jagd auf den eigentlich streng geschützten Wolf erleichtern soll. Wie der Landespressedienst am Donnerstag mitteilte, startet nun die vierwöchige Begutachtung, ein Beschluss in der Landesregierung könnte noch im Dezember erfolgen.

In der neuen Verordnung stehe eine „Unterscheidung zwischen Risikowölfen und Schadwölfen“ im Zentrum, hieß es in einer Aussendung. Als Risikowölfe gelten demnach solche, die „mehrfach im Umkreis von weniger als 200 Metern bei von Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen oder Viehweiden in Tallage“ auftauchen. Bringt eine Vergrämung nichts, soll ein solcher Risikowolf geschossen werden dürfen. Das gilt auch für Wölfe, die „sachgerecht geschützte Nutztiere in diesen Gebieten“ angreifen.

Die Regelungen für „Schadwölfe“ zielen auf bewirtschaftete Almen ab, auf denen besonders viele Nutztiere gerissen werden. Ein Abschuss soll etwa dann erfolgen dürfen, wenn ein Wolf nachweislich 20 Nutztiere innerhalb von einem Monat, beziehungsweise 35 Nutztiere innerhalb von drei Monaten tötet oder verletzt. „Im Gegensatz zum langwierigen Bescheidverfahren für jeden Einzelfall, an das wir bisher gebunden sind, soll diese klare Definition von Schadwölfen rasche Entscheidungen zum Schutz der Almwirtschaft ermöglichen“, erklärte der zuständige Landesrat Martin Gruber (ÖVP).

Letzte Genehmigung für Abschuss lief mit Oktober aus

Eine Rolle soll auch spielen, ob in dem betroffenen Almgebiet Herdenschutzmaßnahmen zumutbar sind oder nicht. Auf welchen Almen kein Herdenschutz zumutbar ist, soll in einer Anlage zur Wolfsverordnung explizit aufgelistet werden. Dafür werden nun die mehr als 2.000 Kärntner Almen überprüft.

Nach zahlreichen Wolfsrissen wurden in Kärnten im Herbst mehrere Abschussgenehmigungen für Wölfe erteilt – diese liefen aber bis Ende Oktober aus, ohne dass ein Tier erlegt wurde.

FPÖ: Verordnung nicht umsetzbar

Die FPÖ kritisierte am Donnerstagnachmittag in einer Aussendung, dass die Verordnung nicht umsetzbar sei, weil Risikowölfe, Schadwölfe und sonstige Wölfe nicht unterschieden werden könnten. Wie von der FPÖ mehrfach gefordert, müsse der Schutzstatus der Wölfe vom Bund herabgesetzt werden.