Leerer Gerichtssaal Landesgericht Klagenfurt
ORF
ORF
Chronik

Erpressungsversuch an Politiker: Geldstrafe

Ein 36 Jahre alter Klagenfurter ist am Mittwoch wegen Erpressung und Nötigung in Klagenfurt vor Gericht gestanden. Er hatte im Juni versucht einen Kommunalpolitiker zum Verzicht auf seine politischen Ämter und zur Bezahlung einer „Entschädigung“ in der Höhe von 20.000 Euro zu bringen. Der teilweise geständige Angeklagte erhielt eine Geldstrafe.

Anfang Juni spätabends lauerte der Angeklagte dem Kommunalpolitiker vor dem Wohnhaus dessen angeblicher Affäre auf. Er sprach ihn auf dessen außereheliche Liason an. Es folgten später einige Chatnachrichten per WhatsApp mit pikanten Details. Am nächsten Tag fand ein Treffen in einem Wirtshaus statt. Der Angeklagte drohte dem Politiker damit, seine angebliche Affäre öffentlich zu machen und auch seine Frau zu informieren. Er müsse als Büroleiter eines Bürgermeisters, sowie als Klubobmann zurücktreten. Außerdem forderte er eine Entschädigung.

Unterschiedliche Angaben über Geldforderung

Vor Richter Oliver Kriz zeigte sich der bisher unbescholtene Klagenfurter teilgeständig. Das Verhalten des Politikers sei für ihn moralisch nicht vertretbar gewesen. Ja, er habe vom Kommunalpolitiker gefordert, als Büroleiter und Klubobmann zurückzutreten. Geld habe er aber nie eingefordert, sondern eine Wiedergutmachung in Form eines Jobangebots, weil der Kommunalpolitiker einst seinen Ruf ruiniert und er dadurch seinen damaligen Job als Fahrer verloren habe.

Dem widersprach der Politiker. Der Angeklagte habe einen Geldbetrag eingefordert, der jedoch nicht definiert war. Als er ihm 20.000 Euro angeboten hatte, erachtete der Angeklagte die Summe dann als angemessen.

Angeklagter nahm Urteil an

Christof Mörtl, der Verteiger des Angeklagten, forderte am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt einen Freispruch und Staatsanwältin Sarah Offner einen Schuldspruch. Schließlich verurteilte Richter Oliver Kriz den Angeklagten, der sich in einem Schuldenregulierungsverfahren befindet, zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1.680 Euro. Der 36-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.