Coronavirus

Tagespendler, Antigentests: Kritik an 3-G

Kritik an der seit 1. November gültigen 3-G-Regel am Arbeitsplatz übt die Wirtschaftskammer: Viele Unternehmen hätten erst kürzlich Antigentests angeschafft und blieben nun darauf sitzen, unklar sei auch der Umgang mit rund 17.000 ausländischen Tagespendlern.

Die Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einen 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) mit sich führen müssen. Bis einschließlich dem 14. November können Mitarbeiter statt des 3G-Nachweises auch durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Die Arbeitgeber sollen dies stichprobenartig kontrollieren. Ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer die 3-G-Regelung einhalten, überwachen die Gesundheitsbehörden in den Bezirken. Wird die Regelung nicht eingehalten, drohen Unternehmen Strafen bis zu 3.600 Euro und Mitarbeitern bis zu 500 Euro.

Regierung verhängt 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz

Die von der türkis-grünen Bundesregierung verhängte 3-G-Vorschrift am Arbeitplatz ist in Kraft. Zunächst gilt noch die 14-tägige Übergangsfrist, in der CoV-Ungetestete mit einer FFP2-Maske arbeiten müssen. Die Arbeiterkammer fordert ein flächendeckendes 7-Tage-Angebot an PCR-Testmöglichkeiten.

Keine Information zu 3-G-Kontrollen

Die in den Bezirkshauptmannschaften angesiedelten Gesundheitsbehörden sollen wenige Tage nach Inkrafttreten mit den Kontrollen von 3G am Arbeitsplatz beginnen. In Kärnten gab es vorerst dazu aber keine Informationen. Gerd Kurath, Coronavirussprecher des Landes Kärnten, sagte dazu: „Grundsätzlich ist es ja so, dass der Arbeitgeber die Tests kontrollieren muss, bzw. auch die Impfnachweise und Genesenenzertifikate – aber es soll laut dem Bund auch Kontrollen von Seiten der Behörden geben.“

Wie diese Kontrollen in der Praxis durchgeführt werden sollen, dazu wurde am Dienstagabend von den Verwaltungsbehörden, der Polizei und Vertretern des Landes noch beraten. Kritik am geplanten Vorgehen übte jedenfalls im Vorfeld die Wirtschaftskammer. Deren Chef Jürgen Mandl gab zu bedenken, dass viele Unternehmen wegen der 3G-Regelung am Arbeitsplatz erst kürzlich Antigentests angeschafft haben.

Mandl sieht „überfallsartige Einführung“

Mandl: „Durch die überfallartige Einführung von verpflichtenden PCR-Tests ab dem 15. November bleiben sie jetzt auf tausenden Antigentests sitzen, während gleichzeitig niemand weiß, wie ab kommender Woche die wesentlich aufwändigeren PCR-Tests funktionieren werden.“

Ebenfalls völlig offen sei die wichtige Frage, wie die rund 17.000 Tagespendler, die in Kärnten arbeiten, aber in Italien oder in Slowenien wohnen würden, zu den Tests kommen sollen. Mandl fordert deshalb eine angemessene Übergangsfrist bis Mitte Dezember, bevor die Unternehmen mit Strafen belegt werden.